Richtlinie

Staatsrat soll verstärkt Volkskongress Bericht erstatten

15.01.2018

Der Staatsrat, das Kabinett der chinesischen Regierung, wird dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongesses einen jährlichen Bericht über den Zustand und die Verwaltung des Staatseigentums erstatten, heißt es in einem wichtigen Papier, das am Sonntag veröffentlicht wurde.

 


Der Staatsrat wird nach der vom Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Chinas herausgegebenen Richtlinie zwei verschiedene Arten von Berichten an das Parlament liefern.

 

Der eine wird ein allgemeiner Bericht über den Zustand aller Arten von Gegenständen in Staatsbesitz sein, der einmal jährlich in schriftlicher Form dem Parlament vorgelegt werden soll. Ein Vertreter der Regierung wird den Parlamentariern am Ende ihrer Legislaturperiode diesen Bericht erläutern.

 

Der andere Bericht soll sich mit spezifischen Fragen bezüglich des Eigentums der öffentlichen Hand beschäftigen und bezieht sich auf staatseigene Unternehmen, Banken, vom Staat betriebene nichtkommerzielle Einrichtungen und vom Staat verwaltete Naturressourcen. Die Regierung wird darauf verpflichtet, jedes Jahr einen Vertreter zu entsenden, der diesen Bericht den Parlamentariern auseinandersetzt.

 

Der allgemeine Bericht wird Informationen über den Zustand von Staatseigentum im ganzen Land enthalten, während spezifische Berichte über  staatseigene Unternehmen und Banken hauptsächlich die Einrichtungen betreffen, die von der Zentralregierung beaufsichtigt werden.

 

Der Vertreter der Regierung, der den Bericht erläutern soll, könne entweder der Ministerpräsident sein oder ein hoher Funktionär aus der Verwaltung des Staatseigentums, legt die Richtlinie fest.

 

Die Einrichtung eines solchen Berichtwesens sei ein “wichtiger Schritt des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas zur Verbesserung der parlamentarischen Aufsicht über das Staatsvermögen und wesentlich für die Straffung der Verwaltung von Staatseigentum durch Partei und Regierung," so die Richtlinie.

 

"Diese neue Regelung stimmt mit der Verfassung und den Gesetzen überein, entspricht den Erwartungen des Volkes und ist von grundlegender Bedeutung für die Erhöhung der Transparenz und der Glaubwürdigkeit beim Management von Staatseigentum," heißt es in dem Dokument.

 

Bislang hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses ebenfals Berichte des Staatsrats über das Management von Staatseigentum erhalten. Das Berichtswesen war allerdings beschränkt auf Staatsunternehmen, die von der Kommission zur Verwaltung und Beaufsichtigung staatseigener Betriebe kontrolliert werden, heißt es in einer Stellungnahme des Komitees für Haushaltsfragen des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses vom Sonntag.


"Die Kontrolle durch das Parlament ist nicht hinreichend und sollte durch neue konstitutionelle Maßnahmen verbessert werden," so das Statement.

 

Auf der zweimonatlichen Sitzung des 13. Ständigen Ausschusses im Oktober diesen Jahres soll der erste Bericht vorgestellt werden, in dessen Rahmen ein Vertreter der Regierung eingehend über Finanzinstitute in Staatsbesitz referieren wird.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Staatsrat,Volkskongress,Staatseigentum