Reform der Justizprozesse

China weitet Zuständigkeit von Geschworenen aus

26.04.2018

Laut einem Gesetzentwurf müssen in chinesischen Gerichtsverfahren, bei denen Angeklagten die Todesstrafe droht, künftig Geschworene mitwirken. 

Im Gegensatz zu westlichen Justizsystemen fällen Geschworene in China keine Urteile. Sie agieren eher als unabhängige Beobachter, die auf Grundlage der erhobenen Beweise eine Beratungsfunktion wahrnehmen. Seit dem Jahr 2015 werden Geschworene zu kleineren Strafsachen hinzugezogen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese nun auch zu Fällen von großem öffentlichem Interesse hinzugezogen werden sollen.

 

Ein überarbeiteter Entwurf wurde am Mittwoch dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses zur Prüfung vorgelegt. Im ersten Entwurf hieß es, dass Angeklagte in Strafverfahren, denen mehr als zehn Jahre Freiheitsstrafe droht, von einem aus sieben Richtern und Geschworenen bestehenden Gericht angehört werden müssen. In der überarbeiteten Version wurde diese Regelung ausgeweitet auf Fälle, in denen die Todesstrafe droht oder bei denen ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.

 

„Dies zeigt, dass die Justizbehörden denjenigen Fällen, in denen die Todesstrafe droht, mehr Bedeutung beimessen und das Gesetz sehr umsichtig anwenden“, sagte Ruan Chuansheng, Rechtsprofessor am Shanghaier Institut für Verwaltung.

 

Die Geschworenen dürfen dem Gesetzentwurf zufolge Tatsachen überprüfen und hinterfragen. Sie dürfen auch Meinungen über Urteile abgeben, werden jedoch nicht in die Urteilsfindung einbezogen. „Diese Regelung ist nützlich, denn Gerichte können so zu präziseren Urteilen finden“, sagte Ruan.

 

Qin Shuo, ein Richter am Volksgericht des Beijinger Bezirks Haidian, unterstrich die Unabhängigkeit der Geschworenen. „Das bedeutet, sie können uns davon abhalten, ausschließlich Rechtsfragen in den Blick zu nehmen“, sagte er.

 

„Ich durfte während der Verhandlung Fragen stellen und Gerichtsakten lesen“, sagte Ma Zhonglan, der als Geschworener an einer Verhandlung teilgenommen hat. „Meine Meinung über Beweise und manchmal auch über Urteile wurde von den Richtern respektiert“, hob er hervor.

 

Das Gesetz sieht vor, dass Bürger ab 28 Jahren und einem höheren Schulabschluss nach dem Zufallsprinzip als Juroren ausgewählt werden können. Kandidaten können sich auch direkt bewerben oder von Unternehmen oder Regierungsbehörden vorgeschlagen werden. Ausgeschlossen von der Wahl sind Personen mit Vorstrafen und Rechtsanwälte, deren Zulassung entzogen wurde. Auch säumige Schuldner und Richter sind nicht wählbar, heißt es in dem Entwurf.


In diesem Monat endet ein Pilotprogramm zur Erprobung des Verfahrens, das im April 2015 ins Leben gerufen wurde. Bisher sind 13740 Personen an mehr als 50 Gerichten zu Juroren berufen worden.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Geschworene,Urteile,Todesstrafe,Gesetzentwurf