Kommentar: Warum braucht China ein Gesetz für auswärtige Investition?
Für eine neue Runde der hochwertigen Öffnung braucht China ein Gesetz für auswärtige Investition als rechtliche Grundlage. Dies schreibt eine CRI-Redakteurin in einem Kommentar.
Ihre Darlegung beginnt mit aktuellen Beispielen und Statistiken: Im südchinesischen Shenzhen hat Airbus sein einziges Innovationszentrum in Asien eingeweiht. Im vergangenen Jahr sind auswärtige Investitionen in China um drei Prozent gewachsen. Zum Vergleich: Weltweit gingen grenzüberschreitende Investitionen im gleichen Zeitraum um 19 Prozent zurück.
Eine schwächelnde Konjunktur weltweit führt aber nicht zum Stocken der chinesischen Öffnung nach außen. Der Gesetzentwurf über auswärtige Investition, der gerade den rund 2.900 Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses (NVK) zur Überprüfung und anschließend zur Abstimmung vorgelegt wird, ist ein Beispiel für Chinas Schritt hin zu einer neuen Runde einer hochwertigen Öffnung.
In den Anfangsjahren der Reform und Öffnung verabschiedete China drei unabhängige Gesetze, die Unternehmen mit auswärtigen Investitionen in China regeln. In den vergangenen 40 Jahren sind insgesamt 950.000 Firmen mit auswärtigem Kapital in Höhe von zwei Billionen Yuan RMB in China errichtet worden.
Die Kommentatorin führt weiter Chinas Staatspräsidenten Xi Jinping an: Für eine Wandlung von einem schnellen zu einem qualitativ hohen Wachstum müsse China seine Öffnung ausbauen. Deshalb habe China vor fünf Jahren eine Runde tieferer Reformen in allen Bereichen eingeleitet. Ein wichtiger Bestandteil davon sei die Optimierung eines offenen Wirtschaftssystems. Seit dem vergangenen Jahr stehe die Erarbeitung eines Gesetzes über auswärtige Investition auf der Agenda des NVK, um als grundlegendes Gesetz die drei unabhängigen Gesetze zu ersetzen.
Die Gesetzgebung hat transparente Verfahren und folgt den Prinzipien, von Chinas Gegebenheiten auszugehen und an internationale Gepflogenheiten anzudocken. Es wurden Meinungen zu dem Gesetzentwurf aus diversen Kreisen eingeholt, darunter auch bei ausländischen Handelskammern und ausländischen Firmen, die in China tätig sind. Nach zwei Lesungen wird der Entwurf den NVK-Abgeordneten zur Überprüfung und anschließend zur Abstimmung vorgelegt.
Ein Highlight in dem juristischen Dokument ist nach allgemeiner Meinung das Prinzip der Inländerbehandlung für auswärtige Investoren während der Genehmigungsphase für den Marktzugang und Investitionsprojekte, die nicht auf der Negativliste stehen. Der Entwurf garantiert den Schutz eines fairen Wettbewerbs. Alle politischen Maßnahmen, die inländische Firmen betreffen, sollen auch für Unternehmen mit auswärtigem Kapital gelten. Sie dürfen also an der Erarbeitung industrieller Standards und der öffentlichen Beschaffung teilnehmen. Technologie-Transfer ist Sache der Unternehmensbeteiligten und bleibt allein ihnen überlassen. Kein Zwangstransfer von Seiten der Regierung ist erlaubt. Gibt es eventuell Streitigkeiten, dann können Firmen mit auswärtigem Kapital den Rechtsweg beschreiten, weil alle Marktteilnehmer unabhängig der Herkunft ihrer Investoren einheitlich geregelt werden.
Gegen die Klausel über die Sicherheitsprüfung von auswärtigen Investitionen, die unter dem Verdacht stehen, Chinas Staatssicherheit zu gefährden, ist nichts einzuwenden. Sie ist Teil der chinesischen Souveränität und entspricht den internationalen Gepflogenheiten. Die EU und die USA haben längst ähnliche Klauseln in ihren Gesetzen festgehalten und vor einiger Zeit sogar verschärft. Dass sie auch in einem chinesischen Gesetz zu finden ist, ist keine Überraschung.
Es ist zu erwarten, dass das Gesetz über auswärtige Investitionen – wenn von den Gesetzgebern angenommen – eine neue Runde einer qualitativ guten Entwicklung und hochwertigen Öffnung in China fördern wird.