Verfassungs- und Rechtsausschuss des NVK überprüft Gesetzentwurf über auswärtige Investition

12.03.2019

Der Verfassungs- und Rechtsausschuss des 13. Nationalen Volkskongresses (NVK) hat auf einer Plenarsitzung am Montag den Entwurf des Gesetzes über auswärtige Investition überprüft.

Der Ausschuss-Direktor Li Fei erklärte in einem Exklusiv-Interview mit CRI, ausländische Investoren müssten sich mit dem Inkrafttreten des Gesetztes deutlich weniger Sorgen machen, wenn es um künftige Investitionen in China gehe. Die Volksrepublik sei mit ihrem riesigen Markt, der stabilen politischen und gesellschaftlichen Umgebung, ihren vielfältigen Ressourcen sowie reichen Arbeits- und Fachkräften ein perfekter Ort für auswärtige Investition. Chinas Bemühungen bei der schrittweisen Öffnung des Finanzmarktes sowie bei der Erleichterung der Finanzierung seien ebenfalls offensichtlich. Für zukunftsorientierte ausländische Investoren sei es absolut sicher, in China zu investieren, so Li.

Die Abgeordneten des Ausschusses waren sich einig, das Gesetz über auswärtige Investition berücksichtige sowohl chinesische Besonderheiten als auch internationale Prinzipien. Es halte an dem Prinzip der Gleichberechtigung in- und ausländischer Investoren fest und sei ein wirksames Mittel, um Konflikte zwischen der Vergrößerung der Öffnung und der Vorbeugung von Risiken zu lösen. Das Inkrafttreten des Gesetzes könne dazu dienen, auswärtige Investition zu fördern, die Rechte ausländischer Investoren zu schützen und ein international erstklassiges Geschäftsumfeld aufzubauen.


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Quelle: CRI

Schlagworte: NVK,Gesetz,auswärtige Investition,Geschäftsumfeld