Neue Negativliste

China öffnet immer mehr Sektoren für ausländische Investoren

01.07.2019

China hat am Sonntag überarbeitete Negativlisten für den Zugang zu ausländischen Investmentmärkten herausgebracht, wodurch eine stärkere Öffnung eingeführt wurde und ausländischen Investoren die Möglichkeit gegeben wurde, mehrheitlich kontrollierte oder hundertprozentige Unternehmen in mehr Sektoren zu führen.



Mit Zustimmung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas und des Staatsrates veröffentlichten die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission und das Handelsministerium zwei aktualisierte Negativlisten für 2019. Die beiden Listen, eine für Pilot-Freihandelszonen (FHZ) und eine für den Rest des Landes, enthalten weniger zugangsbeschränkende Maßnahmen.

In Freihandelszonen gibt es jetzt nur noch 37 statt 45 Positionen, die für ausländische Investitionen gesperrt sind. Außerhalb von Freihandelszonen sind 40 Positionen gesperrt, statt wie bisher 48.

Die Negativlisten für den Marktzugang umreißen Sektoren, Bereiche und Unternehmen, die für Investoren nicht zulässig sind. Branchen, Bereiche und Unternehmen, die nicht auf der Liste stehen, stehen allen Marktteilnehmern für Investitionen offen. Die chinesischen Behörden überarbeiten jährlich die Negativlisten für den Marktzugang. Die 2018-Versionen wurden im vergangenen Dezember veröffentlicht. Der Dienstleistungssektor wird sich in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Kultur und Telekommunikation mit Mehrwert stärker öffnen.

Die Beschränkung, dass inländische Schifffahrtsagenturen von chinesischer Seite kontrolliert werden müssen, wurde aufgehoben. Die Beschränkungen, dass Gas- und Wärmeleitungen in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern sowie Kinos und Vermittlungsinstitutionen von chinesischer Seite kontrolliert werden müssen, wurden aufgehoben. Ebenso die Beschränkung ausländischer Investitionen in inländische Mehrparteienkommunikations-, Store-and-Forward- und Call-Center-Dienste. Zudem wurde der Marktzugang in der Landwirtschaft, im Bergbau und im verarbeitenden Gewerbe erleichtert. Auch wurde das Verbot von Auslandsinvestitionen in die Ausbeutung von Wildtierressourcen abgeschafft.

Die Beschränkungen für die Exploration und Erschließung von Erdöl und Erdgas beschränken sich auf Joint Ventures mit oder ohne chinesische Beteiligung, die aufgehoben wurden, sowie auf das Verbot ausländischer Investitionen in die Exploration und Ausbeutung von Molybdän, Zinn, Antimon und Fluorit.

Im verarbeitenden Gewerbe wurde das Verbot ausländischer Investitionen in die Herstellung von Xuan-Papier und Tintenblöcken aufgehoben. Aufgrund landesweiter Eröffnungsmaßnahmen wurden mit der aktuellen Version der FHZ-Negativliste für Auslandsinvestitionen Beschränkungen in Bereichen wie der Fischerei und Veröffentlichungen aufgehoben.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Negativliste,China,Öffnung ,Auslandsinvestitionen