Unrechtmäßige Dopingkontrolle: Chinesischer Schwimmstar wehrt sich gegen Vorgänge

02.12.2019

Der chinesische Schwimmer Sun Yang nimmt am 15. November im Konferenzzentrum des Fairmont Le Montreux Palace in Montreux in der Schweiz an einer öffentlichen Anhörung des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) teil, bei der es um die von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gegen ihn und die Federation Internationale de Natation (FINA) eingelegte Berufung geht [Photo / Xinhua].

 

Der chinesische Schwimmer Sun Yang enthüllte am Samstagmorgen ein unterschriebenes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Dopingkontrollbeamten, die am 4. September 2018 sein Blut und seinen Urin getestet hatten, „nicht über ausreichende Qualifikationen verfügten".

Das Dokument, das Sun und drei der vier Mitglieder der internationalen Schwimmvereinigung (FINA) unterzeichnet hatten, wurde nach einer elfstündigen öffentlichen Anhörung im Internationalen Sportgerichthof (CAS) enthüllt.

Das Gericht prüft derzeit, ob Sun seine Titel bei den Olympischen Sommerspielen 2020 in Tokio (Japan) verteidigen kann.

Sun hat das Dokument auf seinem offiziellen Konto auf der chinesischen Social-Media-Plattform Weibo veröffentlicht, auf der er mehr als 30 Millionen Follower hat.

Laut dem Dokument, das vom Chinesischen ins Englische übersetzt wurde, testeten vier Mitglieder der FINA am Abend des 4. September 2018 den Urin und das Blut von Sun. Sun hat bei den Tests kooperiert.

Beim Sammeln von Urin und Blut stellte Sun jedoch fest, dass die Person, die sein Blut sammelte, keine andere Qualifikation oder Zertifizierung als ein „Qualifikationszertifikat für Spezialität und Technologie" vorweisen konnte. Überdies stellte er fest, dass die Person, die seinen Urin sammelte, keine anderen Qualifikationen oder Ausweise als einen nationalen Personalausweis hatte.

Die drei FINA-Tester bestätigten, dass nur eine Frau mit dem Nachnamen Yang die Dopingkontrollbeamtenlizenz besaß und diese vorlegte - die anderen beiden konnten dagegen kein anderes Qualifikationszertifikat vorlegen. Daher konnten die gesammelten Proben nicht mitgenommen werden.

„Es ist auch erwähnenswert, dass das Dokument weder ein Anhang noch ein Blatt war, sondern ein eigenständiges Dokument", sagte Yang in dem begleitenden Weibo-Beitrag.

„(Der Prüfung) fehlte eine konkrete Genehmigung und wirksame Berechtigungsnachweise. (Die Prüfer) erkannten, dass die ‚Prüfung aufgrund fehlender Berechtigungsnachweise nicht abgeschlossen werden konnte, und stimmten zu, die Probe nicht mitzunehmen.‘ Für ein unabhängiges Dokument wie dieses könnte es gar nicht selbsterklärender sein!", erklärte Sun auf Weibo.

Am Mittwoch zuvor hat die Nachrichtenagentur Xinhua ein exklusives Video mit dem Titel „Der Fall Sun Yang, erklärt" veröffentlicht.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Dopingkontrolle,China,Schwimmstar,Sun Yang