Chinesisches Totenfest in der Coronakrise
Sicheres und umweltfreundliches Gedenken an die Verstorbenen
Das Qingming-Fest, das in diesem Jahr am kommenden Samstag, den 4. April stattfindet, ist in China auch das traditionelle Totengedenkfest. Um einem neuen Ausbruch der COVID-19-Epidemie während dieser Zeit vorzubeugen, ergreifen die chinesischen Behörden eine Reihe von Maßnahmen und rufen die Menschen dazu auf, den Verstorbenen auf eine sichere, geordnete und umweltfreundliche Weise zu gedenken, hieß es auf einer Pressekonferenz am Mittwoch.
Darin informierte der Staatsrat über den gemeinsamen Präventions- und Kontrollmechanismus während des Kampfs gegen den neuartigen Coronavirus. Dabei sagte Fan Yu, Vizedirektor der Abteilung für Soziales des Ministeriums für zivile Angelegenheiten, es sei die allgemeine Forderung, dass alle Dienstleistungsanbieter dafür sorgen müssen, dass das Qingming-Fest auf eine sichere, geordnete, umweltfreundliche Weise verbracht wird.
Vor allem sollten die örtlichen Behörden für zivile Angelegenheiten, so Fan, im Voraus umfassende Vorbereitungen treffen, unter anderem Notfallreaktionspläne ausarbeiten. Informationen über die Kontrollmaßnahmen und Dienstleistungen bezüglich der Epidemieprävention sollten rechtzeitig veröffentlicht werden, damit sich die Menschen darauf einstellen können. Friedhöfe sowie andere Bestattungsdienste seien verpflichtet, versteckte Risiken ausfindig zu machen und diese zu beheben. Es sei überdies notwendig, die Vorbeugungs- und Kontrollmaßnahmen getreu in die Tat umzusetzen, sagte Fan.
Die Beamtin bekräftigte vor der Presse, dass diese Arbeit unter anderem die Unterstützung der Gedenkenden erforderlich mache, und appellierte an die Menschen, die Vorschriften der Bestattungsdienstleister zu beachten. Zum Ersten gelte die Meldepflicht für die Gedenkveranstaltung während des Qingming-Fests. Beispielsweise müssten diejenigen, die noch unter Quarantäne stehen, auf Gedenkfeiern in der Öffentlichkeit verzichten. Wer sich erfolgreich für einen Termin angemeldet hat, müsse im vorgegebenen Zeitraum an der Gedenkfeier teilnehmen. Die Zahl der genehmigten Teilnehmer sei zudem nicht zu überschreiten. Zweitens sollten sich alle Teilnehmer gut schützen und bereit sein, sich den geforderten Tests zu unterziehen. Nicht zuletzt sollten die Vorschriften sowie Anforderungen der Mitarbeiter von Bestattungsdienstleistern verfolgt werden. Totengeld, Weihrauchstäbe, Feuerwerke, etc. dürften nicht öffentlich verbrannt werden.
Anstatt die Gräber vor Ort zu fegen, sprach sich Fan für innovative Wege aus, um den Verstorbenen zu gedenken. Man könne zum Beispiel innerhalb der Familie eine kleine Gedenkfeier abhalten oder diese online durchführen. Die Behörden für Zivilangelegenheiten sowie Bestattungsdienste mehrerer Orte hätten bereits Onlineplattformen etabliert, auf welchen die Verbliebenen über die Cloud den Verstorbenen gedenken können. Die Mitarbeiter mancher Friedhöfe bieten unter anderem Dienstleistungen, den Toten im Auftrag der Kunden zu gedenken, erklärte Fan.