Warum wurden Flüge nach Beijing umgeleitet?
Ein Krankenwagen bringt Passagiere, die auf einem Flug von London nach Beijing Fieber hatten, am 29. März in ein Krankenhaus in Hohhot in der autonomen Region Innere Mongolei.
Als Hauptstadt Chinas ist Beijing zu einem besonders wichtigen Ort für die Verhinderung von importierten COVID-19-Fällen geworden, nachdem das Virus in der Provinz Hubei mittlerweile weitgehend unter Kontrolle gebracht werden konnte. Am 19. März gab es am internationalen Flughafen Beijing, dem wichtigsten internationalen Luftverkehrsknotenpunkt Chinas, immer noch 205 internationale Flüge pro Woche, die China mit 33 Ländern wie den USA, Südkorea, Frankreich, Deutschland und Spanien verbinden. Daher besteht für den Beijing Capital International Airport ein hohes Risiko von Importfällen.
Um die Risiken zu verteilen, den Quarantäne- und Behandlungsdruck zu verringern und die normale wirtschaftliche und soziale Ordnung in Beijing aufrechtzuerhalten, haben chinesische Ministerien - darunter die Zivilluftfahrtbehörde, das Außenministerium, die Nationale Gesundheitskommission, die Allgemeine Zollverwaltung und die Nationale Einwanderungsbehörde - am 19. März mit der Zustimmung des Staatsrates eine gemeinsame Bekanntmachung herausgegeben (“Notice on Diverting International Flights Bound for Beijing to Designated First Points of Entry into China, No 1”). Diese informierte über die Umleitung internationaler Flüge, die ursprünglich nach Beijing gehen sollten, zu anderen festgelegten ersten Einreisepunkten in China. Die Maßnahme dient der strikten Verhinderung von importierten Fällen, dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Passagiere sowie der Verbesserung der Effizienz der Zollabfertigung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Epidemieprävention.
Ein Flughafen, der als erster Einreisepunkt ausgewählt werden kann, muss drei Kriterien erfüllen. Erstens sollte es sich um einen internationalen Flughafen handeln, an dem ausländische Flüge landen können und der die notwendigen Bedingungen für die Zollabfertigung erfüllt. Zweitens muss er die Anforderungen der Vorschriften für den sicheren Betrieb hinsichtlich seiner Unterstützungskapazitäten erfüllen. Demnach muss er zum Beispiel für Flugzeuge der Kategorie E geeignet sein und eine gute und solide Betriebshistorie aufweisen. Drittens sollte er über große inländische Fluggesellschaften oder Verkaufsabteilungen verfügen. Die Fluggesellschaften können den ersten Einreisepunkt entsprechend ihrer Flugroute wählen.
Gleichzeitig wird in der Mitteilung auch klargestellt, dass die benannten ersten Einreisepunkte für internationale Flüge nach Beijing sowie andere relevante Maßnahmen auf der Grundlage der aktuellen Entwicklung der Epidemie angepasst werden können.