Chinas Armutsgrenze entspricht eigenem Entwicklungsstand

05.03.2021

Zhang Yesui


Chinas Armutsgrenze sei passend für das eigene soziale und wirtschaftliche Entwicklungsniveau, sagte ein Sprecher der jährlichen Tagung des Nationalen Volkskongresses (NVK) am Donnerstag. Damit wies er Behauptungen zurück, China habe absichtlich eine niedrigere Armutsgrenze festgelegt.


Die aktuelle Armutsgrenze - ein jährliches Pro-Kopf-Einkommen von 2.300 Yuan (etwa 355 US-Dollar), die 2011 festgelegt und jährlich an die Inflation angepasst wird – sei sogar höher als die 2015 von der Weltbank festgelegte Armutsgrenze von 1,90 US-Dollar pro Person und Tag, wenn man die Kaufkraftparität berücksichtige, betonte Zhang Yesui, Sprecher der vierten Tagung des 13. NVK, Chinas oberstem Legislativorgan. Der Wert sei überdies auch höher als die in der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgelegte Schwelle für extreme Armut.


China habe seine gezielte Kampagne zur Armutsbekämpfung offiziell im Jahr 2015 begonnen - also drei Jahre vor der Einführung der neuen Armutsschwellen der Weltbank. Allein deshalb könne es keine absichtliche Festlegung eines niedrigeren Standards geben, machte der Sprecher klar. 


Die 2018er Schwellenwerte der Weltbank seien primär als Referenz oder zu Forschungszwecken gedacht, während sich die einzelnen Länder aber weiterhin an ihre jeweiligen Standards halten würden, erläuterte er.


Bei der chinesischen Armutsschwelle handele es sich um einen „multidimensionalen" Indikator, der auch voraussetzt, dass die Menschen ausreichend Nahrung zu essen und Kleidung zum Anziehen haben. Darüber hinaus würde auch der Zugang zu einem sicheren Zuhause, erschwinglicher medizinischer Grundversorgung, obligatorischer Bildung und sauberem Trinkwasser berücksichtigt. Die Erfüllung all dieser Anforderungen sei mit einem enormen fiskalischen Aufwand verbunden, habe dafür aber auch die Lebensbedingungen der armen Landbevölkerung in hohem Maße verbessert, so Zhang.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: NVK-Sprecher,China,Armutsgrenze