Anwendung von Big Data
Richtlinien zur Reform des Steuererhebungssystems in China
Laut einer vom Büro des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas und des Staatsrates herausgegebenen Richtlinie soll die Reform des Steuererhebungssystems vorangetrieben werden.
(Foto von VCG)
Bis zum Jahr 2022 sollen bedeutende Fortschritte bei der Strafverfolgung von Steuervergehen sowie der Genauigkeit der Kontrollen erzielt werden, das System der Steuererhebung soll insgesamt anwenderfreundlicher gestaltet werden. Bis 2025 sollen dann die Grundlagen für ein smartes Steuersystem geschaffen sein. Zu diesem Zweck verlangt die Richtlinie nach einer Förderung der Digitalisierung bei der Erfassung und Verwaltung von Steuerdaten. Steuerbescheide sollen zunehmend auf elektronischem Wege zugestellt werden. Der Austausch von Informationen durch Anwendung von Big Data im Bereich der Besteuerung soll eine Erweiterung erfahren.
Bis zum Jahr 2025 rechnet man in China mit einer weitgehenden Integration der Steuerüberwachung, der Steuerbestimmungen und der Dienstleistungen rund um das Thema Steuern, wobei weitgehend Gebrauch von Big-Data-Anwendungen gemacht werden soll. Bis dahin sollen Steuerbescheide generell in elektronischer Form zugestellt werden.
Blockchain-Technologie soll künftig in Bereichen wie dem Sammeln von Sozialversicherungspunkten, Immobilienüberschreibungen und der Registrierung von beweglichem Eigentum zum Einsatz kommen. Verstärkt soll diese Technologie zum Daten austausch bei der Besteuerung und Erhebung von Gebühren Anwendung finden.
Das Papier fordert eine Verbesserung des Steuerrechts und eine Reform des Systems der Steuereinziehung. Bis zum Jahr 2023 soll den Steuer- und Gebührenzahlern ein digitaler Service zum Erfassen ihrer Steuerdaten und für die Abgabe ihrer Steuererklärungen zur Verfügung stehen. Elektronische Zahlschranken sollen ausgebaut und alle Informationen zur Besteuerung online zugänglich gemacht werden.
Ebenfalls zur Sprache kommen eine verstärkte Überwachung und konzertierte Bemühungen für eine Verbesserung der Steuerverwaltung durch engere Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen und Sozialeinrichtungen. Eine Erweiterung des Rechtsschutzes und die Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg ist ein weiteres Anliegen der neuen Richtlinie.