„Uiguren-Tribunal“: eine Farce der globalen Terrorbekämpfung
Am Montag wurde die zweite Anhörung von dem sogenannten „Uiguren-Tribunal“ in Großbritannien beendet. Tatsächlich ist dieses Tribunal völkerrechtlich illegal. Auch ist die Anhörung kein Gerichtsverfahren, sondern eine selbstgefällige Anti-China-Farce.
Meldungen zufolge ist dieses sogenannte „Uiguren-Tribunal“ eine Zivilgesellschaft, die in Großbritannien als eine private GmbH auf garantierter Einlage gegründet wurde. Finanziert wird diese Gesellschaft vom World Uyghur Congress, einer Organisation, die sich für die Abspaltung Xinjiangs von China einsetzt. Seit seiner Gründung pflegte der World Uyghur Congress Verbindungen zu der Ostturkestanischen Islamische Bewegung (ETIM) , die von der UNO als Terrororganisation eingestuft wurde. Hinter dem World Uyghur Congress steht die von der US-Regierung unterstützte Stiftung National Endowment for Democracy (NED). Laut der offiziellen Webseite der NED hat die Stiftung seit 2016 ihre finanziellen Unterstützungen für den World Uyghr Congress und die ETIM ausgebaut.
Bemerkenswert ist auch, dass die zweite Anhörung des sogenannten „Uiguren-Tribunals“ zwei Tage nach dem 20. Jahrestag der Terroranschläge am 11. September stattfand. Die Aktion der Anti-China-Kräfte zur Desinformation und zur Verleumdung von Xinjiang an genau diesem Zeitpunkt ist nicht nur eine grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas, sondern auch eine eklatante Verhöhnung der internationalen Terrorbekämpfung und ihrer Erfolge.
Um die Sicherheit der Menschen und ihres Eigentums zu schützen, hat die chinesische Regierung tatkräftige Maßnahmen zur Terrorbekämpfung und zum Kampf gegen die Radikalisierung ergriffen, die beträchtliche Erfolge erzielt haben. Seit vier Jahren hat es in Xinjiang keine Terroranschläge mehr gegeben. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sowie der Schutz der Menschenrechte in Xinjiang erzielen außergewöhnliche Errungenschaften. Graham Perry vom Internationalen Schiedsgerichtshof London wies darauf hin, dass es in Xinjiang keinen „Völkermord“ gibt. „Wir sehe auch keine Lager uigurischer Flüchtlinge aus dem chinesischen Xinjiang.“ Es gebe weder Bilder noch Beweise für einen sogenannten „Völkermord“, so der Brite Graham Perry vom Internationalen Schiedsgerichtshof London.