Scheidungsrecht
„Keine Scheidung wegen Ehebruch“ löst breite Kontroverse aus
Ein Artikel des Obersten Volksgerichtes in der ostchinesischen Provinz Shandong zum Scheidungsrecht hat Missverständnisse und Kontroversen ausgelöst. Natürlich könne eine Scheidung auch bei Ehebruch beantragt werden, stellten Experten klar.

(Foto von VCG)
Die Veröffentlichung eines Artikels über Scheidungsanträge durch den Obersten Gerichtshof in der ostchinesischen Provinz Shandong hat eine breite öffentliche Kontroverse ausgelöst. Darin heißt es, dass „Ehebruch“ kein Akt des „außerehelichen Zusammenlebens“ sei und daher nicht als einziges Motiv für einen Scheidungsantrag gelten könne.
Der Artikel mit dem Titel „Scheidungsantrag wird nicht allein wegen Betrügens genehmigt“ war am Sonntag vom Obersten Volksgericht in der ostchinesischen Provinz Shandong veröffentlicht worden. Darin heißt es, dass Fremdgehen kein Akt des Zusammenlebens sei. Zusammenleben im Sinne des Gesetzes beziehe sich auf eine verheiratete Person, die mit einer anderen Person ohne eheliche Beziehung kontinuierlich und stabil zusammenlebe, so die gerichtliche Erläuterung des Abschnitts über Ehe und Familie im Zivilgesetzbuch, die vom Obersten Gerichtshof am 29. Dezember 2020 genehmigt wurde.
Daher könne Ehebruch bei der Einreichung einer Scheidung nicht als Grund geltend gemacht werden, es sei denn, dieser sei als kontinuierliches und stabiles Verhalten nachweisbar, heißt es in dem Artikel. „Aufzeichnungen darüber, dass ein Ehepartner mit jemandem in einem Hotel lebt, oder Fotos, auf denen ein Ehepartner mit jemandem auf der Straße Händchen hält, sind kein Beweis für ein Zusammenleben“, heißt es weiter.
Die Kontroverse rührt von der Auslegung her, dass Ehebruch keinen Akt des Zusammenlebens erfordere und daher auch kein gültiger Vorwand für die Einreichung einer Scheidung sei. In der Öffentlichkeit war der Eindruck erweckt worden, dass man die Scheidung auch dann nicht beantragen könne, wenn der Ehepartner eine Affäre mit jemandem habe, so Experten.
Obwohl der Artikel inzwischen gelöscht wurde, hat der Hashtag „Kein Scheidungsantrag wegen Fremdgehen“ mehr als 990 Millionen Aufrufe und Kommentare auf Sina Weibo, Chinas Twitter-ähnlicher Social-Media-Plattform, erhalten. Netizens brachten zum Ausdruck, dass dieses Argument sehr extrem sei.
Die in dem Artikel zum Ausdruck gebrachte Auslegung des Ehegesetzes sei für die Öffentlichkeit verwirrend, sagte Shen Jianing, eine Anwältin der Anwaltskanzlei Tianni in der ostchinesischen Provinz Jiangsu, wie das Online-Nachrichtenportal xdkb.net berichtete.
Shen erklärte, dass Ehebruch eindeutig gegen die im Zivilgesetzbuch geforderte Verantwortung der gegenseitigen Loyalität und Achtung verstoße, das auch „andere Umstände, die zum Bruch der ehelichen Beziehung führen“, als Grundvoraussetzung für die Verurteilung zur Scheidung auflistet, neben vier anderen spezifischen Gründen, einschließlich Bigamie und Zusammenleben mit einer anderen Person.
„Das bedeutet, dass der Bruch der ehelichen Beziehung der Schlüssel für das Scheidungsurteil ist. Sowohl gelegentliche Untreue als auch ständiges Zusammenleben mit anderen führen zum Bruch der ehelichen Beziehung, und die betrogene Seite hat das Recht, die Scheidung einzureichen“, betonte Shen.

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