Börsennotierung braucht keine Regierungszulassung mehr

Unternehmen, die am Shanghai Stock Exchange (SSE) einen Börsengang planen, brauchen dazu, gemäss den neuen Regelungen, keine Regierungszulassung mehr. Die SSE gab gestern die lange erwartete Revision bekannt. Jetzt entscheidet die Börse, anstatt der Regierung, welche Unternehmen an die Börse gehen dürfen, oder welche den Börsenhandel einstellen müssen.

Den Regelungen zufolge sollen die Unternehmen auch geforderte Informationen offen legen, zum Beispiel die Summe der gehandelten Aktien, Investments, Bürgschaftsbestände, etc. Die Regelungen wurden der China Securities Regulatory Commission zur Unterschrift vorgelegt. Werden sie gebilligt, müssen die Unternehmen dann nur einen Vertrag mit der SSE unterzeichnen, was auch den internationalen Marktnormen entspricht.

Die SSE meinte, die Modifizierung richtet sich nach dem neuen Securities und Company Law, welches am Donnerstag in Kraft getreten ist. Die Rechte der Investoren und die Obligationen der Emittenten sind im Securities Law festgelegt, während das Company Law das Stimmrecht innerhalb einer Firma und die Rechte der Aktionäre bestimmt.

(CE. cn, 29. Dezember 2005)