China: Fragen und Antworten | |
Frage: Viele sind der Meinung, die Ursache der verlangsamten Reform der chinesischen Staatsbetriebe sei die schleppende Reform des Verwaltungssystems für das Staatsvermögen. Ist das wahr? Worauf wird bei der Vertiefung der Reform des Verwaltungssystems für das Staatsvermögen abgezielt? An welchen Prinzipien wird festgehalten? Antwort: Es bestehen tatsächlich große Unterschiede zwischen den einzelnen Staatsbetrieben, die das moderne Betriebssystem aufbauen. Die Grundursache ist die verlangsamte Reform des Verwaltungssystems für das Staatsvermögen. Dies ist daraus ersichtlich, dass die Kapitalgeber noch keine gebührenden Kompetenzen innehaben und verschiedene Behörden sich in die Verwaltung des Staatsvermögens einmischen. Die öffentlichen Verwaltungsfunktionen der Regierung und die Funktionen der Kapitalgeber sind nicht voneinander getrennt. Die Regierung übt beide Funktionen aus. Die Aufgabe, das Staatsvermögen zu überprüfen und zu verwalten, wurde von mehreren Ämtern übernommen. Ihre Rechte, Pflichten und Kompetenzen sind weder genau voneinander getrennt noch koordiniert. Jede Behörde ist sowohl für die Vermögens- und Personalverwaltung als auch für die Erledigung von Routineaufgaben verantwortlich. Aber keine Haftungsträger sind bereit, Verantwortung für Fehlentscheidungen zu tragen. Die Kompetenzen und Verpflichtungen stehen nicht in Beziehung zueinander. Die Kapitalgeber erfüllen nicht strikt ihre Obliegenheiten. Die strategische Regulierung der Standortverteilung bzw. der Struktur der staatseigenen Wirtschaft geht nur langsam voran. Die Reform des Verwaltungssystems für das Staatsvermögen ist eine Aufgabe, die noch zu meistern ist. Das Ziel der Reform ist es, die Staatsbetriebe zu konsolidieren, die strategische Regulierung der Standortverteilung bzw. der Struktur der staatseigenen Wirtschaft zu fördern und diese zu entwickeln bzw. zu verstärken, um das Staatsvermögen zu sichern und anwachsen zu lassen. Um dieses Ziel zu erreichen, beschloss China Anfang 2003, Behörden für die Verwaltung des Staatsvermögens der Zentralregierung und der Lokalregierungen auf Provinz- und Stadt(Bezirks)ebene zu gründen. Diese Ämter haben die Aufgabe, die Reform des Verwaltungssystems für das Staatsvermögen zu vertiefen. Dabei ist man an folgenden Prinzipien festzuhalten: 1. Die öffentlichen Verwaltungsbefugnisse der Regierung und die Kompetenzen der Kapitalgeber müssen voneinander getrennt werden. Die Regierung ist die Verwalterin öffentlicher Angelegenheiten. Ihre Hauptfunktion ist es, die Wirtschaft zu regeln, den Markt zu überwachen und zu verwalten, für die soziale Verwaltung zu sorgen und öffentliche Dienstleistungen anzubieten. Das heißt, die Regierung verpflichtet sich, für die Betriebe aller Eigentumsformen zu sorgen. Die Behörden für die Überprüfung und Verwaltung des Staatsvermögens sind speziell für dessen Aufsicht verantwortlich. 2. Regierung und Betrieb sowie Eigentumsrecht und Betriebsführungsrecht müssen voneinander getrennt werden. Die Behörden für die Überwachung und Verwaltung des Staatsvermögens sind ermächtigt, dabei nach dem Gesetz die Obliegenheiten der Kapitalgeber zu erfüllen sowie die legitimen Rechte und Interessen der Eigentümer und Betriebe (Hauptträger des Marktes) zu wahren. Die Behörden für die Aufsicht und Verwaltung des Staatsvermögens dürfen sich nicht in die Produktion und Bewirtschaftung der Betriebe einmischen. Die vollständig von ihnen finanzierten Betriebe und Betriebe, in die sie investieren, haben das Recht, selbstständig zu wirtschaften, was in entsprechenden Gesetzen und administrativen Verordnungen verankert ist. Sie verpflichten sich, die wirtschaftliche Effizienz zu erhöhen und den Wert des Staatsvermögens der von ihnen geleiteten Betriebe zu sichern und zu steigern. 3. Rechte, Pflichten und Kompetenzen müssen koordiniert werden. Die Vermögens- und Personalverwaltung ist mit der Regelung administrativer Angelegenheiten zu verbinden. Bei Bildung der Überwachungs- und Verwaltungsbehörde für das Staatsvermögen muss man an diesem Prinzip festhalten, das ein wichtiger Bestandteil der Reform des Verwaltungssystems für das Staatsvermögen ist. 4. Das staatliche Eigentum wird von der Zentralregierung bzw. den Lokalregierungen im Namen des Staates verwaltet. Sie haben Pflichten wie alle Kapitalgeber und arbeiten nach dem Prinzip, das Staatsvermögen zu überwachen und zu verwalten. Bei der Vertiefung der Reform des Verwaltungssystems für das Staatsvermögen zielt man darauf ab, den Erfordernissen der Vervollkommnung des sozialistischen Marktwirtschaftssystems entsprechend innerhalb von drei Jahren die grundlegende Struktur eines neuen Aufsichts- und Verwaltungssystems für das Staatsvermögen zu bilden, um dessen Wertsicherung und -steigerung zu gewährleisten. Man bemüht sich darum, bis 2010 ein relativ vollständiges System für die Verwaltung, Aufsicht und Bewirtschaftung des Staatsvermögens und entsprechender Mechanismen zu gründen. China bekämpft Amtsverbrechen. Bild: Qi Kuifan, ehemals stellvertretender Generaldirektor der Getreide-GmbH der Stadt Changchun, wurde im Jahre 2004 wegen Korruption und Bestechungsannahme bestraft. Hier die Urteilsverkündung |