China: Fragen und Antworten

Frage: In den letzten Jahren stand in der ganzen Welt die Geldwäsche im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses. Es gibt Meldungen, wonach in China jährlich mehr als 10 Milliarden US-Dollar gewaschen werden. Wie sind solche Meldungen zu kommentieren? Was tut China im Kampf gegen die Geldwäsche? Welche Erfolge wurden bisher erzielt?

Antwort: Im Augenblick fehlt es uns an genauen Statistiken. Daher kann ich die in diesen Meldungen genannten Zahlen, die Sie da zitieren, nicht bestätigen. Aber ich kann sagen, dass die Geldwäsche in China bei weitem nicht so arg wie die im Ausland ist. Selbstverständlich dürfen wir aber diese kriminellen Tatbestände nicht unterschätzen.

Da China eine strenge Devisenkontrolle ausübt, wird Geld vor allem von China ins Ausland transferiert und dort gewaschen. Es gibt drei Hauptwege zur Geldwäsche: 1. Schmuggel; 2. Geldtransfer durch Preisdifferenzen. Korrumpierte Leute in China exportieren in Zusammenarbeit mit ausländischen Firmen Güter zu wesentlich niedrigeren Preisen als normal und importieren Güter zu höheren Preisen als normal. Dann zahlen sie das Geld, das sie durch solche Preisdifferenzen erworben haben, auf ihr Konto im Ausland ein. In vielen Ländern ist dies die häufigste Methode der Geldwäsche; 3. Geschäftstüchtige Verbrecher transferieren durch Investitionen unterschlagenes Geld ins Ausland und fliehen dann dorthin.

China bekämpft intensiv die Geldwäsche in jeder Form. Seit 2001 hat die Bank von China, die mehr ausländische Zweigstellen als die anderen Banken Chinas hat, als erste eine Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche gebildet. Danach wurden Organe zur Geldwäschebekämpfung bei der Chinesischen Volksbank, beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit und beim Staatlichen Amt für Devisenkontrolle gegründet. Im April 2004 entstand das Chinesische Kontroll- und Analysezentrum für Geldwäschebekämpfung. Seine Aufgabe ist es, groß angelegte und anormal scheinende Geldzirkulationen genau zu analysieren.

China legt großen Wert auf die Gesetzgebung zwecks Bekämpfung der Geldwäsche. Im Strafgesetz wird das "Verbrechen der Geldwäsche" eindeutig definiert. Bisher wurden dazu folgende Verordnungen erlassen: Bestimmungen über die Bekämpfung der Geldwäsche durch Finanzinstitutionen, Maßnahmen bei Berichten über verdächtige Zahlungsgeschäfte mit großen RMB-Summen und Maßnahmen bei Berichten über verdächtigen Handel von Devisen in großen Summen durch Finanzinstitutionen. Weiterhin wurden ein System für die Erkennung und Ermittlung von Kunden der Finanzinstitutionen, ein System für die Aufbewahrung von Protokollen über Geschäfte und ein System für Berichte über verdächtige Geschäfte mit großen Summen von Finanzinstitutionen eingeführt. Nach den erwähnten Verordnungen sollen die politikbezogenen Banken, Handelsbanken, Kreditgenossenschaften, Postsparkassen, Finanzfirmen, Treuhand- und Investmentgesellschaften, Finanz-Pachtgesellschaften und ausländische Finanzinstitutionen an der Geldwäschebekämpfung teilnehmen.

Von der Chinesischen Volksbank organisiert, wird an Ort und Stelle die Bekämpfung der Geldwäsche im Landesmaßstab untersucht. Bis September 2004 wurden Akten zwecks Untersuchung und Verfolgung der gesetzwidrigen Devisenwirtschaft von 35 Banken bzw. ihren Filialen und von 41 Betrieben angelegt. Zugleich organisierten die Ämter für öffentliche Sicherheit und die Devisenkontrollorgane mehrmals gemeinsame Aktionen. Dabei wurden gegen eine Reihe von Gesetzesverletzern ermittelt und schwere Rechtverstöße geahndet. Die Straftäter hatten sich gesetzwidrig mit dem Wechseln von Fremdwährungen beschäftigt, Devisenabflüsse und -arbitragen betrieben, Investitionen gefälscht, Geld durch Glücksspiel im Ausland gewaschen, Bankkredite erschlichen und Staatsvermögen ins Ausland transferiert.

Da die Delikte der Straftäter immer häufiger grenzübergreifend sind, wird die Geldwäsche mehr und mehr zu einem internationalen Problem. Deshalb unterzeichnete China nacheinander die Konvention über die Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Straftaten, die Konvention über die Verhinderung der Finanzierung terroristischer Organisationen, die Konvention über die Bekämpfung der Korruption und weitere internationale Konventionen, die den Kampf gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung terroristischer Organisationen zum Gegenstand haben. Dadurch wurde die gute Zusammenarbeit mit entsprechenden Behörden anderer Länder weiter verstärkt. Im Oktober 2004 trat China als Gründungs- und Mitgliedsstaat in die Eurasische Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Organisationen (EAG) ein. Ferner hat China gemeinsam mit Russland, Hong Kong, Macao und anderen angrenzenden Ländern und Gebieten Mechanismen bilateraler Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäsche eingeführt. Zu Beginn des Jahres 2005 wurde China eingeladen, als Beobachter an der Internationalen Sonderarbeitsgruppe für finanzielle Aktionen gegen die Geldwäsche (FATF) sowie an der Asiatisch-Pazifischen Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (APG) teilzunehmen. 2005 will China offizielles Mitglied dieser Gruppen werden.

Nun hat China das Gesetzgebungsverfahren für ein Anti-Geldwäsche-Gesetz gestartet. Sehr wahrscheinlich tritt dieses Gesetz im Jahre 2005 offiziell in Kraft. Das alles dient dazu, ein globales Anti-Geldwäsche-Netz zu knüpfen, damit Verbrecherbanden nicht mehr durch illegale Geschäfte im Verborgenen die Interessen des Staates schädigen können.