China: Fragen und Antworten

Frage: Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh), die Regierungspartei des Landes, tritt für den Atheismus ein. Aber in der Verfassung Chinas steht, dass die Staatsbürger Glaubensfreiheit genießen. Ist das nicht ein Widerspruch? Dürfen gläubige Staatsbürger sich in aller Freiheit religiös betätigen?

Antwort: Die KPCh ist atheistisch. Sie folgt dem dialektischen Materialismus und ist vom Primat der Materie, vom Primat des Seins und Objekts überzeugt. Die Religion, ein gesellschaftliches Phänomen, entwickelt sich nach objektiven Gesetzen der menschlichen Gesellschaft. Vom Standpunkt des historischen Materialismus wird die Religion als gesellschaftliches Phänomen noch lange existieren. Obwohl wir dialektische Materialisten sind, respektieren wir die Glaubensfreiheit. Das ist kein Widerspruch.

Die KPCh hat alle Anstrengungen unternommen, um die Grundrechte und -interessen der breiten Volksmassen zu erkämpfen und zu wahren. Dazu zählt natürlich auch die Wahrung der Glaubensfreiheit. Nur wenn man die Glaubensfreiheit der breiten Volksmassen respektiert, kann man sich mit ihnen zusammenschließen, um sich gemeinsam für den Aufschwung der Nation und die Verwirklichung des großen Ziels einzusetzen, eine schöne neue Welt aufzubauen. Welchen Grund hätte die KPCh, die friedliche Koexistenz mit der Religion abzulehnen? Im Gegenteil, ein behutsamer und freundlicher Umgang mit Anhängern der Religion gehört zum Prinzip der Partei.

In der chinesischen Verfassung heißt es: "Staatsbürger besitzen Glaubensfreiheit. Kein Staatsorgan, keine gesellschaftliche Organisation und keine Person darf einen Staatsbürger zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder seinen Glauben aufzugeben. Sowohl Staatsbürger, die an der Religion glauben, als diejenigen, die keiner Religion folgen, sind nicht zu diskriminieren. Der Staat schützt die normale religiöse Betätigung." 2004 erließ China die erste komplexe religiöse Verwaltungsverordnung unter der Bezeichnung Regeln über religiöse Angelegenheiten. In dieser Verordnung wird ausdrücklich festgelegt, dass religiöse Organisationen und gläubige Staatsbürger das Recht auf religiöse Betätigung haben und religiöse Schulen gründen dürfen. Außerdem ist religiösen Vereinigungen die Herausgabe religiöser Bücher gestattet, sie verwalten ihr Vermögen selbst und dürfen auch Beziehungen mit dem Ausland unterhalten. Die legitimen Rechte und Interessen der gläubigen Staatsbürger, der religiösen Organisationen und der Orte der religiösen Betätigung sind gesetzlich garantiert.

Laut Statistiken sind in China mehr als 100 Millionen Gläubige registriert. Sie gehören über 3000 nationalen und örtlichen unabhängigen Religionsgemeinschaften an. In China gibt es mehr als 100 000 Orte, die eine religiöse Funktion haben. Dort sind 300 000 Geistliche tätig. Wenn Sie die katholischen Kirchen Nantang und Beitang oder die evangelischen Kirchen Xisi und Wangfujing oder den taoistischen Tempel Baiyunguan oder das buddhistische Kloster Yonghegong in Beijing besuchen, werden Sie sehen, dass dorthin zahlreiche Gläubige zum Gottesdienst kommen. Das beweist, dass die gläubigen Staatsbürger Chinas die Freiheit haben, sich religiös zu betätigen.

Während einer religiösen Zeremonie in Lhasa, Tibet