China: Fragen und Antworten

Frage: China ist das bevölkerungsreichste Land der Welt. Wie ist angesichts dieser Tatsache die standesamtliche Verwaltung geregelt? Welche Bestimmungen über das Haushaltsverwaltungssystem wurden geändert, um der sich vertiefenden Reform und Öffnung nach außen zu entsprechen?

Antwort: Die Haushaltsverwaltung ist wichtig für jedes Land, also auch für China.

Obwohl das gegenwärtige Haushaltsverwaltungssystem aus dem Jahre 1958 stammt und manche Ähnlichkeiten mit den ausländischen hat, sind die Verwaltungsmethoden doch sehr verschieden. In China wurden die Einwohner in zwei große Kategorien eingeteilt: Stadtbevölkerung und Landbevölkerung. Zur ersteren gehören die Einwohner der kleinen, mittleren und großen Städte. Sie machen 30% der Gesamtbevölkerung Chinas aus. Die letztgenannte Kategorie umfasst die Einwohner (70% der Gesamtbevölkerung des Landes), die in den weiten Ackerbau-, Weide- und Gebirgsgebieten leben. Durch zwei sich voneinander unterscheidende Verwaltungsmechanismen werden Stadt- und Landbevölkerung völlig voneinander getrennt, so dass sich beide voneinander klar unterscheiden und ungleich behandelt werden. Dies ist ein Werk von Menschenhand. Im Rahmen dieses Haushaltsverwaltungssystems wird jede Umsiedlung nach zuvor festgelegter Quote beschränkt. Für Bauern ist es darum sehr schwer, eine Wohnerlaubnis in der Stadt zu bekommen. Gewöhnlich dürfen nur jene Dorfbewohner, die an einer Universität studieren, ihren Militärdienst ableisten oder eine Beschäftigungserlaubnis in einer Stadt erhalten haben, dorthin umziehen. Das erschwert den Staatsbürgern eine freie Wahl des Wohnortes.

Infolge der mehr als 20 Jahre andauernden Entwicklung der Marktwirtschaft verlassen aber immer mehr Bauern ihre Heimatdörfer, um sich Arbeit in den Städten zu suchen. Man schätzt, dass gegenwärtig 140 Millionen Menschen auf Wanderung sind. Nur etwa 50 Millionen davon haben sich bei der Polizei in ihrer Aufenthaltsstadt angemeldet und dort eine zeitweilige Wohnerlaubnis erhalten. Das bisher gültige Haushaltsverwaltungssystem entspricht nicht mehr dieser Situation, da die Zahl der floatenden Massen seit der Reform und Öffnung nach außen immer schneller anwächst.

Infolgedessen intensiviert China seit 2001 die Reform des Haushaltsverwaltungssystems der kleinen Städte. Nach und nach werden die Beschränkungen gelockert, die bisher die Umsiedlung von Bauern in die Städte behinderten. Die meisten Provinzen und Städte begannen, mit Ausnahme Beijings, Shanghais und einiger anderer Großstädte, das Haushaltsverwaltungssystem umfassend zu reformieren. Man erlaubt nun den Bauern je nach den lokalen Bedingungen, in die Stadt umzuziehen. Die Kontrolle über die Umsiedlerzahl wird abgeschafft. Allmählich werden die Beschränkungen beim Wohnwechsel gelockert. Man legt nun grundlegende Erfordernisse für eine Wohnerlaubnis fest. Danach kann man sich legal in der Stadt niederlassen, wenn man einen legitimen und festen Wohnsitz und eine feste Arbeit oder eine sichere Existenzgrundlage nachweist. Künftig soll auch ein einheitliches Einwohnerregistersystem für Stadt und Land eingeführt werden.

Wegen seiner übergroßen Bevölkerungszahl kann China sein Haushaltsverwaltungssystem aber nur schrittweise reformieren. Wenn man gegenwärtig den Staatsbürgern ohne weiteres erlauben würde, nach Belieben umzuziehen, könnten die Städte, nicht zuletzt die mittleren und großen Städte, die zusätzlichen Lasten der Versorgung oder der sozialen Leistungen nicht tragen. Sie wären außerstande, von heute auf morgen den vorhandenen, koordinierten Service, wie etwa öffentliche Anlagen, ärztliche Betreuung, Beschäftigung und Erziehung aufrecht zu erhalten. Trotzdem treibt China weiter aktiv die Reform des Haushaltsverwaltungssystems voran. Jetzt arbeitet man intensiv am Entwurf eines Haushaltsregistergesetzes, um aufgrund der riesigen Bevölkerungsfluktuation ein neues Haushaltsverwaltungssystem einzuführen, das die Freiheit und Gleichberechtigung aller Staatsbürger sichert.