China: Fragen und Antworten

Frage: Auf welche Weise üben die Regierungsapparate Chinas die Staatsgewalt aus? Wie werden die zentralen und örtlichen Befugnisse voneinander unterschieden? Was passiert, wenn Richtlinien und politische Maßnahmen örtlicher Regierungen in Widerspruch zu Entscheidungen der Zentralregierung stehen?

Antwort: Zu den Staatsverwaltungsorganen Chinas gehören zentrale und örtliche Verwaltungsbehörden. Der Staatsrat ist das höchste Staatsverwaltungsorgan. Es gibt örtliche Verwaltungsorgane auf vier Ebenen: Regierung auf Provinz-, Bezirks(Stadt)-, Kreis- und Gemeindeebene.

Nach 1998 wurde die Organisationsstruktur des Staatsrates in großem Ausmaß umgestaltet. Dem Staatsrat unterstehen die Kanzlei, 28 Ministerien, Kommissionen, Hauptämter und Hauptverwaltungsorgane sowie eine dem Staatsrat unmittelbar unterstehende Sonderinstitution, 18 unmittelbar unterstellte Behörden, 8 Verwaltungsbehörden und eine Anzahl von öffentlichen Institutionen, die dem Staatsrat ebenfalls unmittelbar unterstehen.

China ist in verschiedene Verwaltungsgebiete gegliedert. Es gibt 22 Provinzen, 5 autonome Gebiete und 4 regierungsunmittelbare Städte. Auf der Ebene des Bezirks und der Stadt, die der Provinz unmittelbar unterstehen, des Kreises/der Kreisstadt und der Gemeinde/des Marktfleckens existiert jeweils eine Volksregierung. Sie ist verpflichtet, unter einheitlicher Leitung des Staatsrates administrative Angelegenheiten im eigenen Verwaltungsgebiet zu erledigen.

Vor der Einführung der Reform und Öffnung nach außen im Jahre 1978 war die Macht übermäßig zentralisiert. Die Zentrale hatte wesentlich mehr Machtbefugnisse als die lokalen Verwaltungsorgane. Im Verhältnis zu den öffentlichen Organisationen konzentrierte sich alle Macht auf die Regierung. Im Verhältnis zur Regierung hatte die Regierungspartei das Sagen.

Gemäß Verfassung und Gesetzgebungsgesetz haben die Volkskongresse und deren ständige Ausschüsse sowie Regierungen in den Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren Städten und in anderen großen Städten das Recht, örtliche Verordnungen bzw. Regeln zu erlassen. Den autonomen Gebieten aller Ebenen ist es gestattet, Autonomiebestimmungen und Sonderregelungen zu beschließen. Jedoch müssen alle Verordnungen und Bestimmungen den von der Zentrale erlassenen Gesetzen entsprechen. Wenn örtliche Verordnungen gegen zentrale Gesetze verstoßen, ist unbedingt den Gesetzen, administrativen Verordnungen und politischen Entscheidungen der staatlichen Zentrale zu folgen.

Des weiteren hat man nach dem Grundsatz der einheitlichen Leitung und der vollen Entfaltung der örtlichen Initiative die Verwaltungsbefugnisse der Zentrale und der örtlichen Behörden in Bezug auf die wirtschaftliche Regelung, die Marktüberwachung und -verwaltung sowie in Bezug auf die gesellschaftliche Verwaltung und den öffentlichen Service ausdrücklich festgelegt. Angelegenheiten, die sich auf das ganze Land oder mehrere Provinzen (autonome Gebiete oder regierungsunmittelbare Städte) beziehen, sind von der Zentrale zu regeln, um die einheitliche Durchführung der Gesetze und Regierungsverordnungen zu garantieren und den Markt zu vereinheitlichen. Die Angelegenheiten der jeweiligen Verwaltungsgebiete werden von diesen selbst geregelt, um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen, Verwaltungskosten herabzusetzen und ihre administrative Vitalität zu fördern. Angelegenheiten, die von der Zentrale und örtlichen Behörden gemeinsam zu erledigen sind, müssen je nach Umständen deutlich festgelegte Zuständigkeitsbereiche haben. Nach dem Prinzip der Aufteilung von Pflichten und Befugnissen zur Verwaltung von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten wurde Arbeitsteilung und Dienstverpflichtung zwischen der Zentrale und den örtlichen Behörden in den Bereichen Haushalt und Steuerwesen, Finanzwesen, Investitionen und soziale Sicherheit ausdrücklich geregelt.

Die Aufteilung in zentrale und örtliche Befugnisse hängt letztlich mit den wirtschaftlichen und politischen Interessen der Zentrale und der örtlichen Behörden zusammen. Wie die staatlichen und die örtlichen Interessen besser zu behandeln sind, ist ein wichtiges Problem im politischen Leben vieler Länder. China ist ein sozialistisches Land. Obwohl die Grundinteressen des ganzen Volkes bei uns langfristig gesichert sind, lässt sich nicht bestreiten, dass Interessenwidersprüche zwischen zentralen und örtlichen Behörden entstehen können. Wie wir diese Widersprüche behandeln sollen, ist für uns noch immer ein Problem von großer Bedeutung.