China: Fragen und Antworten

Frage: In westlichen Ländern werden Gesetze normalerweise vom Parlament ausgearbeitet. Welche Besonderheiten hat das chinesische Gesetzgebungssystem? Welche Fortschritte hat China bei der Demokratisierung des Landes und dem Aufbau eines Rechtsstaates gemacht?

Antwort: Im Vergleich zu den ausländischen Gesetzgebungssystem ist das chinesische einzigartig. Erstens wird in China das Gesetzgebungsrecht nicht durch eine einzelne Person und auch nicht durch einen einzigen Machtapparat monopolisiert. Daher kann es kein einheitliches Gesetzgebungssystem sein. Zweitens gibt es in China mehrere Formen des Gesetzgebungsrechts, wie etwa das staatliche Gesetzgebungsrecht, das Recht für administrative Verordnungen und das Recht für regionale Verordnungen, die jeweils entsprechenden Machtapparaten zugeordnet sind. Drittens ist das chinesische Gesetzgebungssystem unabhängig, das sich nicht auf das Prinzip der Gewaltenteilung stützt, wonach Exekutive, Legislative und Jurisdiktion sowohl voneinander getrennt sind als sich auch gegenseitig bedingen. Der Staatspräsident und der Premier werden vom Nationalen Volkskongress gewählt. Der Staatspräsident erlässt nach entsprechenden Beschlüssen des Nationalen Volkskongresses die Gesetze. Der Premier hat nicht das Recht, vom Nationalen Volkskongress angenommene Gesetze zu genehmigen oder abzulehnen. Alle administrativen Verordnungen des Staatsrates dürfen nicht in Widerspruch zu Gesetzen des Nationalen Volkskongresses stehen. Regionale Verordnungen dürfen nicht gegen Gesetze und administrative Verordnungen verstoßen. Der Nationale Volkskongress hat das Recht, alle administrativen und lokalen Verordnungen, die in Widerspruch zu den von ihm aufgestellten Gesetzen stehen, außer Kraft zu setzen. Das alles zeigt, dass alle Verordnungen örtlicher Machtorgane und der Regierungen verschiedener Ebenen den Gesetzen entsprechen müssen und die Gesetzgebungsorgane das Recht haben, unter einheitlicher Leitung die Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen zu überwachen.

In der 1982 in Kraft getretenen Verfassung ist das heutige Gesetzgebungssystem festgelegt. Gegenwärtig gilt in China ein System der Aufteilung von Gesetzgebungsbefugnissen. Der Nationale Volkskongress und sein Ständiger Ausschuss haben das Recht, Gesetze zu erlassen. Der Staatsrat und die ihm unterstehenden Organe sind verpflichtet, administrative bzw. Ressortverordnungen zu erlassen. Die örtlichen Machtapparate und Regierungen sind bevollmächtigt, lokale Verordnungen bzw. Vorschriften zu erlassen. Diese Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sind unterschiedlich verbindlich. Sie sind Rechtsdokumente auf unterschiedlichen Stufen im gegenwärtigen Gesetzgebungssystem Chinas. Nun hat sich ein neues System der Aufteilung von Gesetzgebungsbefugnissen aus folgenden Rechten gebildet: dem staatlichen Gesetzgebungsrecht, dem Recht auf Formulierung administrativer Verordnungen, dem Recht auf Bestimmung lokaler Verordnungen, dem Recht auf Ausarbeitung von Autonomiebestimmungen und spezifischen Regelungen, dem Recht auf die Konstituierung von Regeln, dem Recht auf die Ermächtigung, Gesetze aufzustellen, und dem Gesetzgebungsrecht der Sonderverwaltungszonen.

Im Rahmen dieses Rechtssystems hat China bei seiner gesetzgebenden Tätigkeit beachtliche Erfolge erzielt. So wurden von 1979 bis März 2003 eine Verfassung (1982), drei revidierte Fassungen der Verfassung sowie mehr als 420 Gesetze und Bestimmungen über rechtliche Fragen vom Nationalen Volkskongress und dessen Ständigem Ausschuss verabschiedet. Der Staatsrat hat inzwischen mehr als 900 administrative Verordnungen erlassen. Die Volkskongresse und ihre ständigen Ausschüsse in Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren Städten sowie in anderen Gebieten, die ein lokales Gesetzgebungsrecht haben, formulierten und genehmigten insgesamt mehr als 8000 regionale Verordnungen. Die Abteilungen des Staatsrates und die lokalen Volksregierungen haben insgesamt mehr als 50 000 administrative Verordnungen ausgearbeitet. Insgesamt gibt es heute eine solide Grundlage für den Aufbau eines sozialistischen Rechtssystems chinesischer Prägung.

Am 26. November 1982 stimmten Abgeordnete des Nationalen Volkskongresses über die vierte Verfassung der Volksrepublik China ab.