Beschränkung auswärtiger Investitionen in Immobilienmarkt verteidigt

Das chinesische Staatliche Devisenamt hat die Beschränkung auswärtiger Investitionen in Immobilien auf dem chinesischen Festland zu kommerziellen Zwecken verteidigt. Diese Handlungsweise sei international üblich und fördere die Entwicklung des Immobilienmarktes sowie die Regulierung des grenzüberschreitenden Kapitalflusses, betonte ein Vertreter des Devisenamts am Montag in Beijing.

Ferner verwies er darauf, dass mehr als 70 Prozent der 187 Mitglieder des Internationalen Währungsfonds die Investitionen auswärtiger Kapitalgeber in den eigenen Immobilienmarkt beschränkten.

(China.org.cn, 5. September 2006)