A: Kann ein Delegierter nachdem er sich angemeldet und die Anmeldegbühr entrichtet hat nicht an der Konferenz teilnehmen, muss er dies dem Sekretariat vorab mitteilen. Ist der Delegierte Mitglied des Bo'ao-Forums, wird die Anmeldegebühr vollständig zurückerstattet. Bei Nichtmitgliedern werden 95 Prozent der Gebühr erstattet, wenn der Betroffene vor dem 15. März 2007 eine Annullierungsbenachrichtigung sendet, nach dem 15. März werden 80 Prozent der Anmeldegebühr zurückerstattet. Die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist möglich.