China hebt Verbot von Aktienemissionen auf

China hebt das seit einem Jahr geltende Verbot für Aktienemissionen auf. Einige bereits öffentlich gehandelte Unternehmen dürfen ihren Aktienanteil ausweiten.

Dafür müssen die Unternehmen 30 Kriterien erfüllen. Unter anderem müssen sie drei Jahre in Folge Profite aufweisen und die Dividendenzahlung muss mehr als 20 Prozent der Gewinne betragen. Diese Information wurde auf der Webseite der China Securities Regulatory Commission (CSRC) veröffentlicht.

Die neuen Regelungen traten am Montag nach den einwöchigen Ferien in Kraft. Neue Aktienausgaben müssen erst durch die CSRC gebilligt werden.

Die Aufhebung hilft vor allem Unternehmen, die Geld brauchen, Kapital zu beschaffen und bringt lokalen börsennotierten Unternehmen Gewinne.

Im Mai 2005 hatte die Regierung weitere Aktienemissionen verboten, um Ungleichheiten zu vermeiden, als 200 Milliarden US-Dollar an staatliche Aktien ausgeben werden sollten. Rund 200 bis 300 der 1365 öffentlich gehandelten chinesischen Unternehmen erfüllen die Kriterien für neue Aktienemissonen, sagte Wang Jinxu, Investmentbanker bei China Everbright Securities.

Nach den neuen Regelungen darf das Volumen einer neuen Aktienplatzierung nicht mehr als 30 Prozent des Kapitals des Unternehmens vor der Platzierung ausmachen. Die Gesamtverschuldung von Unternehmen, die Wandelanleihen ausgeben, darf Ende des abgelaufenen Finanzjahres nicht mehr als 40 Prozent des Reinvermögens des Unternehmens ausgemacht haben.

(China.org.cn, 10. Mai 2006)