China erlaubt auswärtige Investitionen in lokale Börsen

China lockert erneut die Beschränkungen für auswärtige Investitionen. Ab 1. Juli dürfen ausländische Investoren durch ihre in China registrierten Investitionsfirmen in einheimische Unternehmen, die an lokalen Börsen notiert sind, investierten. Die Investitionsfirmen, die nach chinesischen Vorschriften 100-prozentig oder teilweise ausländischen Investoren gehören und ein eingetragenes Kapital von mehr als 30 Millionen US-Dollar besitzen müssen, werden als ausländische Anteileigner gesehen.

Angaben des chinesischen Handelsministeriums vom Dienstag zufolge werden die Bedingungen für regionale Hauptquartiere gelockert. Die Beschränkungen für eingezahltes Eintragskapital (bisher nicht unter 100 Mio. US-Dollar beziehungsweise 50 Millionen US-Dollar und ein Vermögen von über 374,6 Millionen US-Dollar beziehungsweise einen Gewinn von über 12,5 Millionen US-Dollar im Vorjahr) werden aufgehoben. Auch die Beschränkungen für die Importmenge ausländischer Investitionsfirmen verlieren ihre Gültigkeit.

(China.org.cn, CE.cn, 9. Juni 2006)