China will Gesetze über Eigentumsrecht und Einkommenssteuer überprüfen

Auf der Jahreskonferenz des Nationalen Volkskongresses (NVK) am 5. März 2007 sollen die neuen Gesetzesentwürfe zum Eigentumsrecht und zur Unternehmenseinkommensteuer überprüft werden. Dies hat der Ständige Ausschuss des chinesischen NVK Freitag durch eine Abstimmung beschlossen. Das Eigentumsgesetz ist ein Teil des chinesischen Grundgesetzes. Es ist ein wichtiger Pfeiler des chinesischen Gesetzes. Der Gesetzesentwurf beeinflusst sowohl grundlegend das Wirtschaftssystem Chinas und beinhaltet zudem das Prinzip des gleichberechtigten Schutzes für staatliches, aber auch privates Eigentum.

Der Gesetzesentwurf zur Einkommenssteuer der Unternehmen soll die bislang in China geltenden unterschiedlichen Steuersätze für einheimische Unternehmen und Unternehmen mit auswärtigem Kapital abschaffen. Stattdessen soll ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent eingeführt werden.

(CRI, 30. Dezember 2006)