Einheitliche Körperschaftssteuer dienlich für ein gutes Investitionsumfeld

Im kommenden Jahr soll der Nationale Volkskongress auf seiner Jahrestagung über einen neuen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der Körperschaftssteuer abstimmen. Dies wurde mit überwältigender Mehrheit auf einer Sitzung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses am Freitag beschlossen. Die Vereinheitlichung der Körperschaftssteuer für in- und ausländische Unternehmen und die damit vielleicht verbundene Anhebung des Steuersatzes wird nach den Worten des Abteilungsleiters für Steuerpolitik beim chinesischen Finanzministerium, Shi Yaobin, ausländischen Investoren nicht abschrecken. Vielmehr schaffe es Transparenz und ein gutes Investitionsumfeld, erklärte er am Freitag in Beijing.

Der Körperschaftssteuersatz für in- und ausländische Unternehmen soll gemäß des Gesetzentwurfs 25 Prozent betragen. Vor allem für ausländische Produktionsfirmen, die ihren Standort in Wirtschaftssonderzonen und Wirtschafts- und Technikentwicklungszonen haben, bedeutet dies eine Erhöhung. Allerdings seien die meisten ausländischen Unternehmen in China derzeit High-Tech-Gesellschaften. Auch nach dem neuen Gesetz müssen Hightech-Gesellschaften nur eine Körperschaftssteuer von 15 Prozent abführen. Diese Regelung soll künftig für alle Hightech-Unternehmen in allen Landesteilen gelten.

(CRI, 31. Dezember 2006)