Körperschaftssteuer wird ausländische Investitionen nicht vermindern

Der Gesetzesentwurf über die Angleichung der Körperschaftssteuer für in- und ausländische Betriebe wird zurzeit bearbeitet. Experten aus Beijing, Shanghai und Jiangsu wiesen darauf hin, dass diese Maßnahme kein Hindernis für ausländische Investitionen bedeutet.

Seit 15 Jahren unterhält China ein duales System der Körperschaftssteuern für in- und ausländische Betriebe. In diesem System beträgt die Steuerrate für inländische Betriebe 33 Prozent, fast das Doppelte von 24 beziehungsweise 15 Prozent für ausländische Betriebe. Zu Beginn trug das System stark dazu bei, ausländische Investitionen anzuziehen. Doch aufgrund des Betritts zur Welthandelsorganisation (WTO) und der Vervollständigung des marktwirtschaftlichen Systems muss diese diskriminierende Politik verändert werden.

Im Jahr 1994 führte das Finanzministerium Untersuchungen über das Problem der Körperschaftssteuern durch, aber der Ausbruch der Finanzkrise in Südostasien im Jahr 1997 zwang viele Länder, die Vorzugsbehandlung für ausländische Direktinvestitionen weiter zu stärken. Vor diesem Hintergrund wurden die Untersuchungen abgebrochen.

Der Vizerektor der Hauptstadt-Universität für Wirtschaft und Handel, Hao Ruyu, erklärte, ein System von zwei verschiedenen Körperschaftssteuerraten sei gegen die Vorschriften der WTO und widerspreche der internationalen Tendenz bei der Reform der Steuersysteme. Das beeinträchtige nicht nur die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Betriebe, sondern laufe auch dem Prinzip der Gerechtigkeit zuwider.

Zhang Xuedan, stellvertretender Leiter der Abteilung für Steuerpolitik des Institutes für Finanzwissenschaft des Finanzministeriums, sagte, die Angleichung der Körperschaftssteuer für in- und ausländische Betriebe bedeute keine Aufhebungen der Vorzugsbehandlung für ausländische Investitionen, sondern sei eine der wirtschaftlichen und sozialen Lage entsprechende Veränderung der gegenwärtigen Steuerpolitik unter dem Prinzip der "allgemeinen Vorzugsbehandlung".

Dies sei nicht nur notwendig, sondern erfülle auch die Zusagen Chinas beim Beitritt zur WTO, führte Zhang weiter aus. Die Veränderung der Vorzugspolitik werde im großen und ganzen den Fluss ausländischer Investitionen nach China nicht stören, werde aber ihre Strukturen optimieren, damit China die ausländischen Investitionen besser nutzen kann.

Einige ausländische Geschäfteleute in China meinten dazu, dass die Angleichung der Körperschaftssteuer ihr Vorhaben, in China zu investieren, nicht beeinflusst. Der Vizepräsident der Suzhou Nihon Dempa Kogyo Company (NDK), Toshio Kobayashi, erklärte, die Angleichung der Körperschaftssteuer habe großen Einfluss auf Exportunternehmen, werde aber Unternehmen, die großen Wert auf den chinesischen Markt legen, nur sehr gering beeinflussen.

Die Steuerpolitik spiele für ausländische Unternehmen, besonders für multinationale Konzerne, nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr interessierten sie sich für das Investitionsumfeld und das Potenzial des chinesischen Marktes, führte Lu Zhongyuan vom Forschungszentrum für Entwicklung des Staatsrats aus.

(China.org.cn, Xinhua, 17. Januar 2007)