Einheitliche Körperschaftssteuer von 25 Prozent vorgesehen

Heute Vormittag hat die zweite Plenarsitzung der 5. Tagung des 10. Nationalen Volkskongresses in Beijing stattgefunden. Finanzminister Jin Renqing stellte den Gesetzesentwurf über die Körperschaftssteuer vor.

Jin führte aus, in dem Gesetzentwurf über die Körperschaftssteuer sei eine einheitliche Besteuerung für in- und ausländische Unternehmen vorgesehen, die Steuerrate werde angemessen reduziert, die Richtlinien für Steuerabschreibungen werden vereinheitlicht beziehungsweise angepasst und nicht zuletzt werde ein neues Steuerbegünstigungssystem eingeführt, wobei die Steuerbegünstigung für spezielle Branchen der zentrale Punkt ist, die durch Steuerbegünstigungen der Regionen ergänzt werden.

Jin teilte weiter mit, der Entwurf des Körperschaftssteuergesetzes sehe eine einheitliche Besteuerung von 25 Prozent für in- und ausländische Unternehmen vor. Damit soll die Steuerpolitik gegenüber den inländischen Unternehmen gerechter gemacht werden. Das Steuerniveau der Nachbarnländer wurde ebenfalls in Erwägung gezogen.

Die Höhe der Körperschaftssteuer liege in den 159 Länder der Welt, die eine Körperschaftssteuer einheben, im Durchschnitt bei 28,6 Prozent. Damit sind die vorgesehenen 25 Prozent etwas niedriger als der weltweite Durchschnitt, was dazu beitragen könne, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und ausländische Investitionen anzuziehen.

(China.org.cn, 8. März 2007)