NVK überprüft Gesetzesentwurf über Körperschaftssteuer

Am Donnerstag ist der Entwurf des Gesetzes über Körperschaftssteuer dem Nationalen Volkskongress (NVK) zur Überprüfung vorgelegt worden. Der Entwurf sieht vor, die Körperschaftssteuer für in- und ausländische Unternehmen in China zu vereinheitlichen, um auf dem Weltmarkt einen fairen Wettbewerb für alle Unternehmen zu ermöglichen.

Derzeit beträgt der Steuersatz für in- und ausländische Unternehmen im Regelfall 33 Prozent. Ausländische Gesellschaften können jedoch in manchen Sektoren einen begünstigten Steuersatz von 24 Prozent, in einigen Fällen sogar von nur 15 Prozent beantragen. Laut Statistiken ist die reale Steuerbelastung der inländischen Unternehmen im Durchschnitt 10 Prozent höher als die der ausländischen Unternehmen.

Der Gesetzesentwurf sieht einen einheitlichen Körperschaftssteuersatz für in- und ausländische Unternehmen von 25 Prozent vor.

Die Reform der Körperschaftssteuer gehört zu den Maßnahmen, die Chinas Wirtschaftssystem vervollständigen und standardisieren sollen. Finanzminister Jin Renqing sagte am Donnertag auf der Jahrestagung des NVK, die Reform sei eine Reaktion auf allgemeine Wünsche und Forderungen aller Gesellschaftskreise des Landes.

(China.org.cn, 9. März 2007)