Neue Körperschaftssteuer könnte am 1. Januar 2008 in Kraft treten

Heute Vormittag ist in der Großen Halle des Volkes eine Pressekonferenz abgehalten worden. Finanzminister Jin Renqing beantwortete Fragen bezüglich der Finanzpolitik der chinesischen Regierung.

Jin teilte mit, dass die neue Körperschaftssteuer am 1. Januar 2008 in Kraft treten könne, falls das Gesetz vom Nationalen Volkskongress gebilligt werde. Damit bestehe eine angemessene Übergangszeit für alle Unternehmen.

Auf die Frage, welche Maßnahmen die chinesische Regierung ergreifen werde, um die Abwanderung von Investoren vor allem aus Taiwan, die sei langem eine Steuervorzugspolitik genießen, zu verhindern, antwortete Jin, die neue Körperschaftssteuer sehe eine vereinheitlichte Besteuerung von 25 Prozent für in- und ausländische Unternehmen vor, aber zugleich werden einige Steuerbegünstigungen beibehalten. Unternehmen aus Hong Kong, Macao und Taiwan sind ebenfalls von dieser Steuerreform betroffen. Für die Unternehmen aus Hightech-Brachen gelte jedoch weiterhin ein Steuersatz von 15 Prozent und für Kleinunternehmen werde ein spezieller Steuersatz von 20 Prozent eingeführt. 60 Prozent aller Unternehmen aus Hong Kong, Macao und Taiwan gehören, dieser Kategorie an.

In Bezug auf die Übergangszeit wies Jin darauf hin, dass die Steuerrate für Klein- und Mittelbetriebe zum Beispiel in einem Zeitraum von fünf Jahren schrittweise von 15 Prozent auf 25 Prozent erhöht werden könne. Damit verteile sich die Gesamtsteuerbelastung von 43 Milliarden Yuan (4,2 Milliarden Euro) auf die fünfjährige Übergangszeit. Jährlich zahlen die Unternehmen also um 8 Milliarden Yuan (790 Millionen Euro) mehr, was aufgrund der hohen Gewinne dieser Unternehmen keine große Auswirkungen auf die Aktivitäten der Investoren haben werde.

(China.org.cn, Xinhua, 9. März 2007)