Ausländische Investitionen in China werden immer noch begünstigt

Die Vereinheitlichung der Körperschaftssteuer für in- und ausländische Unternehmen bedeute keine Aufhebung der Begünstigungspolitik gegenüber ausländischen Investoren, meinte ein ranghoher Beamter im chinesischen Finanzministerium. Das neue Steuersystem habe weiter eine starke Anziehungskraft für ausländische Investoren.

Auf der bevorstehenden Jahressitzung des chinesischen Nationalen Volkskongresses Anfang März wird der Gesetzentwurf über die neue Körperschaftssteuer der Unternehmen auf dem Prüfstand stehen. Die Körperschaftssteuer für in- und ausländische Unternehmen soll künftig einheitlich 25 Prozent betragen.

Der Direktor des Forschungsinstituts beim chinesischen Finanzministerium, Jia Kang, vertritt die Auffassung, dass die Öffnung nach außen sowie die Aufnahme ausländischer Investitionen die langfristige grundlegende Politik des Landes darstellen. Das neue Gesetz wird eine Verbesserung der Begünstigungspolitik für in- und ausländische Unternehmen sowie die Erhöhung des Niveaus der Nutzung ausländischer Investitionen fördern.

(China.org.cn, 27. Februar 2007)