Entwurf des Steuergesetzes spiegelt Änderung der Politik wider

Der Gesetzesentwurf zur Körperschaftssteuer markiere eine Änderung in der Politik der chinesischen Regierung gegenüber ausländischen Investitionen und der Entwicklung der Industrie, sagte Liu Jianwen, Professor an der juristischen Fakultät der Peking-Universität, in einem Interview mit China.org.cn, das live im Internet übertragen wurde.

Der Entwurf zum neuen Körperschaftssteuergesetz wird in der gegenwärtigen Sitzung des Nationalen Volkskongresses (NVK) diskutiert und wird am 16. März zur Abstimmung vorgelegt. In dem Entwurf wird Vereinheitlichung oder Standardisierung der Besteuerung für in- und ausländische Unternehmen auf 25 Prozent festgesetzt.

Der Entwurf war am vergangenen Donnerstag der 5. Sitzung des 10. Nationalen Volkskongresses zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt worden. Zu seinen Hauptinhalten gehören eine einheitliche Besteuerung in Höhe von 25 Prozent sowohl für in- als auch für ausländische Unternehmen, eine Vorzugsbesteuerung von 20 Prozent für kleine Unternehmen mit geringen Gewinnen und von 15 Prozent für bestimmte Unternehmen der Hochtechnologie sowie eine fünfjährige Übergangsphase für bestimmte ausländische Unternehmen zur Einführung der neuen Steuersätze.

Das neue Gesetz soll die Gleichbehandlung bei Steuersatz, Steuerabzügen und -bevorzugungen sicherstellen. In- und ausländische Unternehmen seien beide wichtige Bestandteile der chinesischen Wirtschaft und sollten daher auf einer gleichberechtigten Grundlage miteinander konkurrieren, meint Professor Liu. Ein derartiges Gesetz stimme mit den Regeln der Welthandelsorganisation und den internationalen Trends überein.

Gegenwärtig fallen ausländische Unternehmen unter das Körperschaftssteuerrecht der Volksrepublik China für ausländische Unternehmen. Das Gesetz war während der vierten Sitzung des 7. NVK im Jahr 1991 angenommen worden. Inländische Unternehmen fallen unter die Provisorischen Bestimmungen der Volksrepublik China über Körperschaftssteuern, die der Staatsrat im Jahr 1993 in Kraft gesetzt hatte.

Inländische Unternehmen müssen durchschnittlich 25 Prozent Steuern zahlen, während ausländische Unternehmen bloß mit 15 Prozent besteuert werden.

"Der Gesetzesentwurf spiegelt eine bedeutende Änderung der Regierungspolitik wider. Die chinesische Regierung will sich mehr auf die Ermutigung zum Energiesparen und den Umweltschutz, die Förderung der industriellen Modernisierung und die Stärkung der Konkurrenzfähigkeit auf dem internationalen Markt konzentrieren", sagt Liu.

"Obwohl China an seiner Reform- und Öffnungspolitik festhalten wird, ist die Frage nun, welche Art von Unternehmen China fördern und ins Land holen sollte", betont Liu. Die bevorzugte Behandlung aller ausländischen Investoren nutze nicht zwangsläufig der nationalen Entwicklung, da das Land sich mitten in der Anpassung seiner Wirtschaftsstruktur befinde.

"In Hinblick auf diese Anpassung versucht die chinesische Regierung durch eine geänderte Steuerpolitik Industrien wie Hochtechnologie, Infrastruktur, Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei zu entwickeln."

Eine große Veränderung die kommen wird ist, dass industrielle Faktoren als Ausgangspunkt für die Entscheidungsfindung genommen werden sollen. Zu den unterstützenden Faktoren gehören regionale Anforderungen und die Notwendigkeit der Unterstützung durch die Regierung. Dies ist ganz besonders in Hinsicht auf kleinere Unternehmen mit geringen Gewinnen der Fall.

Trotz des Enthusiasmus der Unternehmer über das neue Gesetz, gäbe es in den Details Mängel, sowohl in Hinsicht auf Umfang als auch auf die Umsetzung, sagt Liu. Er vermutet, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes im Juli oder im August dieses Jahres vorgestellt werden.

"Um einen reibungslose Übergang sicherzustellen, müssen ähnliche Bestimmungen die vom Steueramt und vom Finanzministerium herausgegeben wurden, überprüft werden. Regeln, die dem neuen Gesetz widersprechen, sollten aufgehoben werden", erklärt Liu.

Über den Gesetzentwurf wird am 16. März abgestimmt. Wird er angenommen, wird das Gesetz vermutlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

(China.org.cn, 14. März 2007)