Neues Gesetz zur Vereinheitlichung der Körperschaftssteuer

Auf der Abschlussveranstaltung der fünften Tagung des 10. Nationalen Volkskongresses am 16. März 2007 wurde der Gesetzentwurf über die Körperschaftssteuer genehmigt. Damit wurden die seit Jahren bestehenden verschiedenen Steuersätze für in- und ausländische Betriebe vereinheitlicht.

Zur Verbesserung der sozialistischen Marktwirtschaft und als Teil des Aufbaus ihrer gesetzlichen Grundlage ist es notwendig, das geltende System der Körperschaftsteuer zu reformieren, die Besteuerung für in- und ausländische Unternehmen anzugleichen und so einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

Im Rahmen der neuen Körperschaftssteuer wurden eine Reihe von Steuervorzugsrichtlinien ausgearbeitet, die die industrielle Umstrukturierung und die harmonische Entwicklung der regionalen Wirtschaft in China fördern sollen. Somit entsteht eine neue Steuervorzugspolitik, in der die Steuerbegünstigung einiger Branchen die Hauptrolle spielt, die durch regionale Steuerbegünstigungen ergänzt werden. Ausländische Unternehmen werden dazu ermutigt, in die Landwirtschaft, den Umweltschutz und in technikintensive Industriezweige zu investieren, wobei sie auch enorme Gewinne erzielen können.

Das Gesetz über die Körperschaftssteuer gilt als ein wichtiges Gesetz, das hinsichtlich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und der Systemverbesserung der sozialistischen Marktwirtschaft gravierende Bedeutung hat.

(China.org.cn, 16. März 2007)