Höchstbietungsbetrag für ersten Handelstag angehoben

Die Shanghaier Börse

Die Shanghaier Börse hat vorgestern bekanntgegeben, dass sie die obere Grenze für die Gebote auf Aktien an ihrem ersten Handelstag anhebt. Die obere Grenze wird von gegenwärtig 200 Prozent des Ausgabepreises oder des letzten Schlusskurses auf 900 Prozent angehoben. Die untere Grenze verbleibt bei 50 Prozent. Gebote über 900 Prozent und unter 50 Prozent sind ungültig.

Die Börse weist die Investoren außerdem daraufhin, dass die neue Regelung nur für Aktien gilt, die nicht dem Kursschwankungslimit am ersten Handelstag unterliegen.

Von der Regelung betroffen sind Unternehmen die neu an die Börse gegangen sind, Unternehmen die ihre ersten Aktien ausgegeben haben, Unternehmen die gerade eine Reform ihrer Aktionärsstruktur durchgeführt haben und Unternehmen die den Handel wieder aufnehmen, nachdem sie für eine bestimmte Zeit vom Handel ausgeschlossen waren.

"Die neue Regelung kann das hektische Kaufen in der Handelszeit bis zu einem gewissen Grad entspannen", meint Zhang Yidong, ein Analyst bei Industrial Securities. "Die Menge der Kaufgebote vor Beginn der Handelsphase drängt den Aktienpreis in die Höhe."

Der Shanghai Composite Index hatte am Mittwoch bei 3743,96 Punkten geschlossen, nachdem er am Morgen etwas verloren hatte. Analysten sagen, der leichte Fall der Kurse am Morgen sei zum Teil auf Angst vor einer strikteren Politik gegenüber den Aktienmärkten zurückzuführen gewesen, die zu Gewinnmitnahmen geführt habe.

"Es gibt Gerüchte, dass die Regierung eine Stellungnahme herausgeben könnte, um vor den Risiken am Aktienmarkt zu warnen und dass die Zinsen bald angehoben werden könnten. Dies mag einige Investoren zum Verkaufen bewegt haben", erklärt Chen Wenzhao, ein Analyst bei Changjiang Securities.

Zhang ist der Ansicht, dass der Markt seinen Aufwärtstrend bei periodischen Fluktuationen beibehalten wird.

(China.org.cn, China Daily, 27. April 2007)