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german.china.org.cn Datum: 14. 01. 2008 |
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4) Eigentumsrecht in Kraft getreten
Ereignis: Am 1. Oktober ist das chinesische Eigentumsrecht in Kraft getreten. Das mehrfach von den für die Gesetzgebung zuständigen Behörden diskutierte und überprüfte Gesetz stellt den Schutz von Privateigentum dem des Staatseigentums ausdrücklich gleich.
Beurteilung: Das neue Eigentumsrecht stellt die Regierungen auf allen Ebenen bei der Umsetzung vor neue Frage. Die Behörden dürfen nicht mehr willkürlich Privateigentum enteignen oder privat gepachteten Boden zur Nutzung beanspruchen. Die Einführung des Eigentumsrechts soll ein gesetzesgemäßes Handeln der Regierung in China fördern.
Quelle: Xinhua
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