Chinesisches Gesetz über Arbeitsvertrag erlassen

Auf der 28. Sitzung des 10. Ständigen Ausschusses des Chinesischen Nationalen Volkskongresses ist am Freitag das chinesische Gesetz über den Arbeitsvertrag angenommen worden.

Darin wird der Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Werktätigen betont. Die entsprechenden Vorschriften im Gesetz werden einer Lösung verschiedener Fragen dienen, etwa der Veruntreuung oder Zurückstellung der Lohnzahlung oder der Verletzung der Rechte und Interessen der Wanderarbeiter.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Darüber hinaus wurde auf der genannten Sitzung das Gesetz über die individuelle Einkommensteuer revidiert. Dem Gesetz wurden Inhalte hinzugefügt, wonach der Staatsrat ermächtigt wird, die Erhebung der individuellen Einkommensteuer bezüglich der Zinsen der Spareinlagen einzustellen und zu erlassen.

(CRI, 1. Juli 2007)