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28. 04. 2010 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Telefon- und Internetdienstleister müssen mit Polizei zusammenarbeiten

Wang Yuquan, Berater beim Marktforschungsunternehmen Frost & Sullivan, glaubt, dass die Telekom-Betreiber in der Vergangenheit keine klare rechtliche Verpflichtung gehabt hätten und daher nicht so gehandelt haben, wie sie es hätten tun sollen. Damit hätten sie laut Wang indirekt das Wachstum von Verbrechen unterstützt. Der unabhängige Telecom-Experte Xiang Ligang jedoch betonte: "Die Betreiber sollten nicht mehr tun als eine Plattform oder einen Kanal zu Verfügung zu stellen. Zu bestimmten, was konkret ein Staatsgeheimnis ist, dürfte in der Praxis kompliziert sein. Wenn andere Parteien als die Polizei mit den Informationen umgehen dürfen, kann es leicht zu einer Verletzung der Privatsphäre der Nutzer kommen." Chen Meixiang, Sprecher von China Unicom, sagte gegenüber China Daily, dass bereits jetzt ein striktes Anwendungs- und Genehmigungsverfahren erfolge, wenn eine staatliche Behörde auf ihre Zusammenarbeit angewiesen sei.

Juristen sagte auch, dass der Entwurf dazu führen könnte, dass der Definitionsbereich von Staatsgeheimnissen verringert wird, da er fordere, dass für die Vertraulichkeit von Akten Verfallsdaten definiert werden. Zudem werde mit dem Gesetz die Transparenz der Regierung gefördert: "Alles was für die Öffentlichkeit einsehbar ist, kann kein Staatsgeheimnis sein", setzt eine neu hinzugefügte Klausel in der letzten Änderung fest. "Dies zieht eine klare Linie zwischen dem, was vertraulich ist und was nicht ", sagte Ma.

 

 

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Quelle: China Daily

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