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01. 05. 2011 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Am heutigen Sonntag tritt eine Reihe von bemerkenswerten neuen Gesetzen in China in Kraft. Sie betreffen die Todesstrafe, ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen und die Lebensmittelsicherheit. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen vor.
--- 13 Verbrechen ziehen keine Todesstrafe mehr nach sich
Das neue chinesische Strafrecht hat die Zahl der Verbrechen, welche eine Todesstrafe nach sich ziehen können, auf 55 reduziert. Zuvor waren es 68. Die neu ausgenommenen Verbrechen haben alle eine nicht-gewalttätige Natur. Zu ihnen gehört das Schmuggeln von Kulturgütern, wertvoller Metalle oder seltener Tierarten, Finanzbetrug, Kreditbetrug, das falsche Ausstellen von Mehrwertsteuerquittungen, das Unterrichten von kriminellem Wissen und die Plünderung von alten, kulturellen Ruinen. Diese Änderungen sind ein weiterer Schritt zur Begrenzung der Todesurteile in China. Bereits im Jahr 2007 war festgelegt worden, dass alle Hinrichtungen vom Obersten Volksgericht überprüft und genehmigt werden müssen.
--- Rauchverbot an öffentlichen Orten
Eine überarbeitete Verordnung des Gesundheitsministeriums legt ein Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen fest. Sie besagt, dass der Betreiber eines solchen Raums auffällige Nichtraucherzeichen installieren und Aktivitäten durchführen muss, um seine Angestellten vom Rauchen abzubringen. Die Regelung besagt weiter, dass Rauchzonen im Freien den Fussgänger-Verkehr nicht behindern dürfen. Außerdem sollen alle Zigarettenautomaten aus dem öffentlichen Raum entfernt werden.
--- Härtere Strafen für betrunkene Autofahrer
Das neue Gesetz zur Sicherheit auf den Straßen legt fest, dass Automobilisten, die in angetrunkenem Zustand ein Fahrzeug steuern, ihren Führerschein verlieren. Sie müssen fünf Jahre warten, bis sie einen neuen Ausweis erwerben können. Sollte ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss einen ernsthaften Unfall verursachen, dann kann ihm der Führerschein auch zeitlich unbegrenzt entzogen werden. Das derzeitige Gesetz definiert einen Fahrer dann als betrunken, wenn sich mehr als 80 Milligramm Alkohol pro 100 Milliliter Blut nachweisen lassen. Zuvor entzogen die Behörden den Führerschein nur zwischen drei und sechs Monaten.
Quelle: Xinhua
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