China besteht auf einer verhandlungsbasierten Lösung der Streitigkeiten mit den Philippinen im Südchinesischen Meer

13.07.2016
 

Einleitung

1. Das Südchinesische Meer liegt südlich des chinesischen Festlandes und ist durch schmale Meeresengen und Wasserstraßen im Osten mit dem Pazifischen Ozean und im Westen mit dem Indischen Ozean verbunden. Es ist ein halb geschlossenes Meer in nordöstlich-südwestlicher Richtung, das nördlich an das chinesische Festland und die Insel Taiwan, südlich an die Inseln Borneo und Sumatra, östlich an die Philippinen sowie westlich an die Indochinesische und die Malaiische Halbinsel grenzt.

2. Zu den Inseln des Südchinesischen Meeres gehören die Archipele Dongsha, Xisha, Zhongsha und Nansha, die jeweils aus Inseln, Riffen, Bänken und Untiefen in verschiedener Anzahl und Größe bestehen. Der Nansha-Archipel hat die größte Anzahl von Inseln und Riffen und die weiteste Ausdehnung.

3. Seit mehr als 2000 Jahren sind die Chinesen im Südchinesischen Meer vertreten. China hat die hiesigen Inseln und deren umliegende Gewässer am frühesten entdeckt, benannt und zu erschließen und zu nutzen begonnen und übte dort als Erster ununterbrochen, friedlich und effektiv die souveränen Rechte und Hoheitsbefugnisse aus. Chinas Souveränität über die Inseln des Südchinesischen Meeres sowie seine entsprechenden Rechte und Interessen in diesem Meer wurden im Laufe der Geschichte festgelegt, sie beruhen auf einer soliden historischen und rechtlichen Grundlage.

4. China und die Philippinen, die sich über das Meer hinweg gegenüberliegen, stehen in engem Kontakt und ihre Völker pflegen seit Generationen ein freundschaftliches Verhältnis. Es gab eigentlich keinen Streit um Territorien und Seegrenzen, bis die Philippinen Anfang der 1970er Jahre einige Inseln und Riffe des Nansha-Archipels illegal besetzten und damit die Territorialstreitigkeiten über diese Inseln und Riffe zwischen beiden Ländern herbeiführten. Mit der Entwicklung des Seevölkerrechtes kam es auch zu Abgrenzungsstreitigkeiten in einigen Gewässern des Südchinesischen Meeres.

5. China und die Philippinen haben noch keine Verhandlungen zur Beilegung der Streitigkeiten im Südchinesischen Meer aufgenommen, sich jedoch mehrmals über eine vernünftige Streitlösung beraten und sind zu dem Konsens gekommen, die Streitigkeiten durch Verhandlungen und Konsultationen beizulegen. Dies ist in mehreren bilateralen Dokumenten verankert. Darüber hinaus sind beide Seiten in der Erklärung über das Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer (Declaration on the Conduct of Parties in the South China Sea, DOC), die China und die ASEAN-Staaten im Jahr 2002 unterzeichneten, die feierliche Verpflichtung eingegangen, etwaige Streitigkeiten durch Verhandlungen und Konsultationen zu lösen.

6. Im Januar 2013 leitete die damalige Regierung der Republik der Philippinen entgegen dem obigen Konsens und der beiderseitigen Verpflichtung einseitig ein Schiedsverfahren über das Problem im Südchinesischen Meer ein. Dabei entstellte und verpackte sie die Territorialfrage, die nicht Gegenstand des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) ist, und die Streitigkeiten u. a. hinsichtlich der Abgrenzung von Seegebieten, die China 2006 durch eine Erklärung gemäß Artikel 298 des UNCLOS von der Anwendung obligatorischer Beilegungsverfahren ausgeschlossen hatte. Dieses Vorgehen stellt einen Missbrauch der Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des UNCLOS dar. Die Philippinen versuchten damit, die Territorialhoheit sowie die maritimen Rechte und Interessen Chinas im Südchinesischen Meer zu leugnen.

7. Das vorliegende Weißbuch zielt darauf ab, die Wahrheit hinter den Streitigkeiten zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer ans Licht zu bringen und Chinas konstante Position und Politik gegenüber dem Problem im Südchinesischen Meer zu bekräftigen, um den Konflikt an der Wurzel anzupacken und ein richtiges Verständnis für die Tatsachen sicherzustellen.

Schlagworte: China, Südchinesisches Meer, Philippinen, Ansprüche, Weißbuch

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