Statut der Kommunistischen Partei Chinas

18.09.2017

Kapitel IX

Die Führungsgruppen der Partei

Artikel 46 In den Führungskörpern der zentralen und lokalen Staatsorgane, der Massenorganisationen, der wirtschaftlichen und kulturellen Organisationen oder der anderen Nichtparteiorganisationen sind Führungsgruppen der Partei zu bilden. Die Führungsgruppen der Partei spielen die Rolle als führender Kern. Deren Hauptaufgaben sind, für die Durchführung der Linie, der Richtlinien und der Politik der Partei zu sorgen, über die wichtigsten Probleme eigener Einheit zu diskutieren und zu entscheiden, die Arbeit der Kaderverwaltung gut zu leisten, sich bei der Erfüllung der von der Partei und dem Staat gestellten Aufgaben mit den nicht der Partei angehörigen Kadern zusammenzuschließen und die Arbeit der Parteiorganisationen des entsprechenden Organs und der ihm unmittelbar unterstehenden Einheiten anzuleiten.

Artikel 47 Die Mitglieder einer Führungsgruppe der Partei sind von der Parteiorganisation zu bestimmen, die die Bildung der Führungsgruppe der Partei genehmigt. Die Führungsgruppe der Partei hat einen Sekretär und nötigenfalls stellvertretende Sekretäre.

Die Führungsgruppe der Partei muss sich der Führung durch die Parteiorganisation unterstellen, die ihre Bildung genehmigt.

Artikel 48 In den Regierungsabteilungen, in denen eine hochzentralisierte und einheitliche Führung über die ihnen untergeordneten Einheiten praktiziert wird, kann ein Parteikomitee gebildet werden. Die Verfahren für die Bildung des Parteikomitees sowie seine Funktionen, Befugnisse und Arbeitsaufgaben werden vom Zentralkomitee der Partei gesondert festgelegt.


1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  


Diesen Artikel DruckenMerkenSendenFeedback

Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Statut, Kommunistische Partei Chinas