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07. 03. 2009 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Die Abgeordneten der Tibet-Delegation
Haftstrafen von fünf Jahren bis lebenslänglich. Auf die Frage eines AP-Journalisten, wie die Gerichte über die Saboteure geurteilt hätten, die an den Unruhen in Lhasa am 14. März 2008 teilgenommen haben, sagte Qiangba Puncog, 362 aller festgenommenen Menschen hätten sich gestellt. Bisher seien 76 davon verurteilt worden. Die Straftatbestände seien Raub, Diebstahl, Brandstiftung, Stören der öffentlichen Ordnung, Attacken gegen staatliche Behörden und Gefährdung der öffentlichen Dienste. Diejenigen, die wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit verurteilt worden seien, hätten Haftstrafen von fünf Jahren bis lebenslänglich bekommen. 18 unschuldige Menschen seien während der Unruhen gestorben. Mit unwiderleglichen Beweismaterialien hätten die Justizbehörden gemäß dem Gesetz gehandelt, so Qiangba Puncog. Von der Situation in den Regionen nationaler Minderheiten ausgehend, würden die Fälle, in denen man keine klaren Urteile fällen könne, mit Milde behandelt.
Kameraleute
Verlegung der bewaffneten Polizei auf normalem Niveau. Auf die Frage eines Journalisten von The Washington Post zur momentanen Verlegung der bewaffneten Polizei in Tibet sagte Kang Jinzhong, der Politkommissar der paramilitärischen Truppen in Tibet, die bewaffnete Polizei sei eine wichtige Kraft zum Umgang mit den Unruhen in Lhasa am 14. März 2008 gewesen. Seit vor den Unruhen bis heute sei die Verlegung der paramilitärischen Truppen auf einem normalen Niveau geblieben. Diese Truppen hätten "die Aufgabe, die gesellschaftliche Stabilität in verschiedenen Regionen zu gewährleisten". Nicht nur in Tibet sondern auch in den anderen Provinzen Chinas gebe es die bewaffnete Polizei, wobei die Sollstärke jeweils unterschiedlich sei. Diese könne der Wirtschaftsentwicklung und dem Bevölkerungswachstum entsprechend reguliert werden. "Zurzeit ist die Verlegung der bewaffneten Polizei normal und wird nicht sonderlich vergrößert ", betonte Kang.
Quelle: german.china.org.cn
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