Die Liste "Welterbe in Gefahr"

Gegen die weitverbreitete Meinung, dass eine Aufnahme in die "Liste des Welterbes in Gefahr" eine große Schmach sei, halten Experten, dass die Existenz solch einer Liste Stätten von herausragendem Wert vor dem Untergang und so für die Menschheit bewahre.

Laut Zhang Xinsheng, Vorsitzender der 28. Tagung des UNESCO Welterbekomitees auf, übt die Liste eine Warn- und Beschränkungsfunktion aus, die dazu geeignet sei Regierungen vor dem Verfall schöner oder wichtiger Stätten zu warnen.

Die "Liste des Welterbes in Gefahr" ist Teil der Welterbeliste und führt Stätten auf, die durch Zerstörung oder Schäden in Folge natürlicher oder unnatürlicher Faktoren in Gefahr sind.

Die Welterbekonvention nennt als mögliche Gefahrenherde großangelegte öffentliche oder private Projekte, exzessive Urbanisierung und Tourismusentwicklung, Änderungen in der Nutzung oder dem Besitzstand von Grund und Boden, gravierende Veränderungen auf Grund unbekannter Ursachen, Vernachlässigung aus den verschiedensten Gründen und den Ausbruch oder die Gefahr eines bewaffneten Konfliktes.

Außerdem werden Naturkatastrophen, wie beispielsweise Großbrände, Erdbeben, Erdrutsche, Vulkanausbrüche, Wasserstandsänderungen, Überschwemmungen und Springfluten als Gefahren aufgeführt.

Zhang führt weiter aus, dass die Liste neben ihrer Warnfunktion für Regierungen, dem Schutz der erfassten Stätten verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken, auch bessere Voraussetzungen schaffe, technische und finanzielle Unterstützung sowie Hilfe im Bereich Aus- und Fortbildung von Seiten der internationalen Gemeinschaft zu erhalten.

Ein Beispiel hierfür ist das Salzbergwerk Wieliczka in Polen. Bereits seit dem 13. Jahrhundert werden in Wieliczka-Bochania Steinsalz-Vorkommen abgebaut. Auf neun Ebenen bietet das Salzbergwerk 300 Kilometer Stollen mit Kunstobjekten, Altären und Salzskulpturen und damit eine faszinierende Reise in die Vergangenheit einer großen industriellen Unternehmung.

1978 wurde das Bergwerk als eine der ersten Stätten in die Welterbeliste aufgenommen. Doch aufgrund von Zerstörungen unnatürlichen Ursprungs und Feuchtigkeit wurde es 1989 zum "Welterbe in Gefahr" erklärt.

Dieser Schritt erregte in Polen öffentliches Interesse. In den folgenden neun Jahren kooperierte die internationale Gemeinschaft eng mit der polnischen Regierung beim Aufbau eines Entfeuchtungssystems im Bergwerk, wodurch eine der Hauptbedrohungen der Stätte eliminiert werden konnte. Im Dezember 1998 wurde das Bergwerk erneut in die Welterbeliste aufgenommen.

Mit Blick auf die erneute Aufnahme des Salzbergwerks Wieliczka in die Welterbeliste verweist Zhang darauf, dass sich die Mehrheit der in der Roten Liste erfassten Stätten in wirtschaftlich eher unterentwickelten Ländern befinden, denen es an finanziellen Mitteln und moderner Technologie mangele - beides Grundfaktoren für einen Schutz derartiger Stätten.

Das Welterbekomitee gibt die "Liste des Welterbes in Gefahr" in unregelmäßigen Abständen je nach Notwendigkeit bekannt. Die Statistiken zeigen, dass 70 Prozent der 35 in der Liste aufgeführten Stätten erst in den letzten zehn Jahren in die Liste aufgenommen wurden.

2003 wurden fünf weitere Welterbestätten auf die Liste aufgenommen, darunter die Kulturlandschaft und die archäologischen Überreste im berühmten Bamiyan-Tal in Afghanistan.

Bislang stehe noch keine chinesische Stätte auf der Liste, was jedoch nicht heiße, dass China beim Schutz seiner Welterbestätten immer gute Arbeit geleistet habe, meint Zhang. Das Welterbekomitee hat bereits mehrfach gegenüber China Warnungen ausgesprochen. Das Wulingyuan-Landschaftsgebiet in Zhangjiajie (Provinz Hunan, Zentralchina) wurde wegen seiner Vermarktung verwarnt, ebenso wie die Bergregion Huangshan in der ostchinesischen Provinz Anhui und der Berg Taishan in der Provinz Shandong (Ostchina).

In China seien viele als Welterbe registrierte Stätten gleichzeitig große Tourismusgebiete. Aus diesem Grund ergreife China ausgleichende Maßnahmen zwischen Tourismus und Schutz, so Zhang.

(Xinhuanet/Übersetzt von China.org.cn, 1. Juli 2004)