Verstärkter gesetzlicher Schutz des Welterbes in China

Derzeit findet in der ostchinesischen Gartenstadt Suzhou die 28. Konferenz des Welterbekomitees statt. Als ein Land mit vielfältigen reichen Kultur- und Naturdenkmälern ist China 1985 der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt beigetreten. Bislang sind 30 Stätten in China, darunter die Verbotene Stadt und die Große Mauer in Beijing sowie das Huangshan-Gebirge in der Provinz Anhui, in die UNESCO-Liste des Welterbes aufgenommen worden. Damit rangiert China an dritter Stelle der Welt.

Dem chinesischen Rechtsexperten Xu Chuanxi zufolge sind diese guten Ergebnisse seit dem Beitritt zur Konvention zum Schutz des Welterbes vor weniger als 20 Jahren auf die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen zurückzuführen: "Die Aufnahme der Kultur- und Naturdenkmäler eines Landes in die Liste des Welterbes bedeutet eine Anerkennung der Leistungen des Landes in diesem Bereich. Von dieser Perspektive aus sind die Rechte und gesetzliche Regelungen für die 30 Stätten des Welterbes zufriedenstellend."

Als Justizberater des Vorsitzenden der 28. Ratssitzung des Welterbekomitees sagte Xu Chuanxi weiter, in China seien zahlreiche Gesetze und Bestimmungen zum Schutz des Welterbes erlassen worden. Dazu gehörten beispielsweise das Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler und Regelungen für Sehenswürdigkeiten. Zudem enthielten auch andere Gesetze und Bestimmungen etwa im Bereich Bodennutzung, Forstwirtschaft und Umweltschutz sowie die Bestimmung über Naturschutzgebiete entsprechende Passagen über den Schutz des Welterbes. Darüber hinaus sind örtliche Bestimmungen entsprechend den lokalen Gegebenheiten erarbeitet worden.

In der südwestchinesischen Provinz Sichuan, wo sich chinesische UNESCO-Kulturdenkmäler konzentrieren, wurde vor drei Jahren das erste örtliche Gesetz über Welterbeschutz erlassen. Auch die Stadt Suzhou steht als Stätte des Welterbes unter dem effektiven Schutz eines speziellen Gesetzes.

Allerdings meinen Experten, obwohl beim juristischen Schutz des Erbes gewisse Fortschritte erzielt wurden, müssten die Gesetze und Bestimmungen weiter verbessert werden. Damit reagieren sie auf Tendenzen, dass manche Regionen mit der Erhöhung des Lebensstandards der Chinesen und deren steigendem Wunsch nach Reisen Raubbau an ihren Kulturdenkmälern betreiben. Dies hat zur Beschädigung einzigartiger Kulturstätten durch zu viele Touristen und zu verwirrenden Zuständigkeiten bei der Verwaltung geführt und gefährdet damit den Bestand derartiger Kultur- und Naturschätze.

Professor Lü Zhou von der Tsinghua-Universität ist stellvertretender Vorsitzender des Denkmalschutz-Vereins in China und fordert einen weiteren Ausbau von Recht und Gesetz in diesem Bereich: "Persönlich halte ich die Gesetze zum Schutz des Welterbes in China für noch nicht umfassend genug. Es bestehen noch einige rechtliche Lücken, und einige Kulturdenkmäler genießen noch nicht den erforderlichen Schutz. Zum Beispiel ist ein spezielles Gesetz für den Schutz der 101 historischen Kulturstädte in China erforderlich."

Zum verstärkten Schutz des Welterbes hat die Zentralregierung bereits die Regierungen aller Landesteile aufgefordert, bei der Erschließung, Nutzung und Verwaltung des Welterbes dem Schutz und der Pflege der Kulturdenkmäler Priorität einzuräumen. Zudem ist ein Antrag auf Erarbeitung eines Gesetzes über den Schutz des Welterbes der chinesischen Legislative vorgelegt worden.

(CRI/China.org.cn, 6. Juli 2004)