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11. 06. 2015 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Ein Unternehmen soll nach dem Gesetzesentwurf für maximal drei Schadstoffe, egal ob diese die Luft oder das Wasser verunreinigen, besteuert werden können – einzige Ausnahme: Sollte es sich bei all den drei Schadstoffen um Schwermetalle handeln, kann die Zahl der zu besteuernden Schadstoffe auf fünf steigen. Somit können auch in diesem Fall einzelne Provinzregierungen die Kategorie der unter die Steuerpflicht fallenden Schadstoffe „nach Bedarf“ ausweiten.
Vergangenen Dienstag sagte der Umweltminister Chen Jining, „die chinesische Umwelt erreicht gerade oder hat ihr Limit schon erreicht“. Er beschrieb die chinesische Umwelt als insgesamt schwach, sie sei hohen Schadstoffemissionen, ernstzunehmendem ökologischem Schaden und noch dazu einem hohen Risiko ausgesetzt, das Ausmaß sei noch lange nicht absehbar. Die chinesische Regierung werde in den nächsten fünf Jahren „energischer“ vorgehen, um die Umwelt zu schützen und eine grüne Entwicklung zu fördern.
Ausgenommen von diesem neuen Steuerkonzept werden Emittenten der Landwirtschaft sein, doch auch hier soll es Ausnahmen geben: große Viehzuchtanlagen und der Einsatz von schadstoffausstoßenden Transportmitteln, wie Kraftfahrzeuge, Lokomotiven, Schiffe, Flugzeuge und nicht für den Straßenverkehr zugelassene Arbeitsmaschinen. Ebenfalls ausgenommen sind die Emissionen städtischer Abwasser- und Recyclinganlagen.
Die Bestrafung von Steuerhinterziehung oder –betrug ist in dem Gesetzesentwurf nicht geregelt. Bekannte Verstöße sollten lediglich von den Steuerbehörden an das Umweltministerium weitergegeben werden.
Quelle: german.china.org.cn
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