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27. 11. 2010 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Rechtswesen

Zehn Prozent der Todesurteile werden wieder aufgehoben

Schlagwörter: Todesurteile, China, Todesstrafe

Der Oberste Volksgerichtshof hat seit 2007 im Durchschnitt zehn Prozent aller Todesurteile im ganzen Land wieder aufgehoben. In jenem Jahr erhielt das Gericht wieder das Recht, die Urteile von niedrigeren Gerichtshöfen zu revidieren.

Hu Yunteng ist Chef des Forschungsdepartments des Obersten Volksgerichtshof in China.

Hu Yunteng, Chef des Forschungsdepartements unter dem Obersten Volksgerichtshof sagte, dass das Recht auf eine Urteilsrevision "eine wichtige Rolle” bei der Reduktion der Zahl der Exekutionen gespielt habe. "Es hat sichergestellt, dass die Todesstrafe nur bei besonders ernsthaften Verbrechen angewendet werden kann." Allerdings weigerte sich Hu, die Gesamtzahl der Hinrichtung zu nennen, die jedes Jahr in China durchgeführt werden.

Im Jahre 1981 gab der Oberste Volksgerichtshof den Provinzgerichten das Recht, Todesurteile abzusegnen. Damit hatte gegen eine steigende Kriminalität reagiert werden sollen. Doch diese Praxis, die wegen Machtmissbrauchs immer wieder kritisiert worden war, wurde am 1. Januar 2007 wieder eingestellt. Seither hat das höchste Gericht wieder alleine das Recht, Todesurteile aufzuheben beziehungsweise zu ratifizieren.

Hu sagte, dass die Todesstrafe meistens wegen Mangel an Beweisen oder wegen Prozessfehlern aufgehoben werde. Ebenfalls werde das Urteil revidiert, wenn sich zeigt, dass die Todesstrafe für das begangene Vergehen nicht angemessen ist. "Der oberste Volksgerichtshof toleriert keine ungenügenden Beweise oder Fehler im Prozess", sagte er weiter. "Fragwürdige Urteile werden genau untersucht." Hu fügte hinzu, dass sich die Qualität von lokalen Gerichtshöfen, die mit Todesurteilen zu tun haben, verbessert habe. "Wir müssen sicher sein können, dass die Todesstrafe angemessen ist und es keine Fehler gibt. Damit respektieren und schützen wir die Verurteilten und deren Rechte."

Zuvor hatte Zhang Jun, der Vize-Präsident des Oberesten Volksgerichtshofs die Justizdepartemente angewiesen, die Todesstrafe nur noch für besonders gravierende Verbrechen auszusprechen. Der Oberste Volksgerichtshof hat zudem seine Jury von zwei auf fünf Geschworene aufgestockt, um alle Todesurteile besser kontrollieren zu können, so Hu.

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Quelle: China Daily

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