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Die Staatsorgane

    


Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft


    

Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist das höchste Staatsorgan für die gesetzliche Überwachung. Der Staat richtet die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die Militärstaatsanwaltschaften ein.

Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist die höchste Staatsanwaltschaft Chinas. Sie ist dem NVK und seinem Ständigen Ausschuss verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft übt nach dem Gesetz unabhängig das höchste Staatsanwaltschaftsrecht aus und ist weder von administrativen Behörden und gesellschaftlichen Organen noch von Einzelpersonen manipulierbar.

Gemäss der Verfassung und den Gesetzen übt die Oberste Volkstaatsanwaltschaft folgende Funktionen aus: Sie leitet die Arbeit der lokalen Staatsanwaltschaften aller Ebenen und die der Sonderstaatsanwaltschaften; sie legt für Straffälle wie Unterschlagung, Bestechung, Verletzung der demokratischen Rechte der Bürger und Amtdelikte Akten zum Zweck der Untersuchung und Verfolgung an und entscheidet, ob Anklage erhoben oder auf Strafverfolgung verzichtet wird; sie überwacht den gesetzlichen Ablauf von Verhandlungen und Ermittlungen bei Kriminaldelikten der Volksgerichte aller Ebenen; sie überprüft wichtige Straffälle und entscheidet, ob die Betroffenen verhaftet und angeklagt werden sollen; laut Gesetz überwacht sie Verhandlungen bei Strafsachen; sie erhebt beim Obersten Volksgerichtshof Protest gegen bereits gefällte irrtümliche Urteile oder falsche Entscheidungen von lokalen Volksgerichten; sie überwacht gemäß dem Gesetz die Arbeit der Umerziehungsanstalten; sie macht juristische Auslegungen für die Anwendung der einschlägigen Gesetze in der staatsanwaltschaftlichen Arbeit; sie organisiert die Teilnahme der Staatsanwaltschaften an auswärtigen Verhandlungen und die Zusammenarbeit mit dem Ausland im juristischen Bereich.

Überblick über die Arbeit der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im letzten Jahr

Am 9. März 2005 erstattete Jia Chunwang, Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, im Namen der Obersten Volksstaatsanwaltschaft der 3. Tagung des X. NVK den Tätigkeitsbericht.

Im Jahr 2004 haben die staatsanwaltschaftlichen Organe aller Ebenen die Verhaftung von insgesamt 811 102 Verdächtigen in verschiedenen Rechtsfällen genehmigt und im Namen des Staates gegen 867 186 Verdächtige öffentliche Anklage bei Volksgerichten erhoben, eine Zunahme um 8,3% bzw. 9,3% gegenüber dem Vorjahr. Darunter waren 20 425 Verdächtige in Wirtschaftsfälle wie Schmuggel, Betrügerei im Geldwesen und Steuerhinterziehung verwickelt, gegen 22 179 Verdächtige wurde öffentliche Anklage bei Volksgerichten erhoben, eine Zunahme um 6,3% bzw. 3,4% gegenüber dem Vorjahr. 602 Verdächtige waren in Sachen Fälschung von Warenzeichen und Patenten sowie Verletzung des Urheberrechts verwickelt, gegen 638 Verdächtige wurde öffentliche Anklage bei Volksgerichten erhoben, eine Zunahme um 13,4% bzw. 6,3% gegenüber dem Vorjahr.

Im letzten Jahr haben die staatsanwaltschaftlichen Organe aller Ebenen in Übereinstimmung mit der Gesamtplanung des ZK der KP Chinas für den Kampf gegen die Korruption Unterschlagungs- und Amtspflichtverletzungsfälle gewissenhaft untersucht und verfolgt; 43 757 Personen sind diesbezüglich involviert, eine Zunahme um 0,6% gegenüber dem Vorjahr. Davon sind 35 031 Verdächtige der Unterschlagungsfälle, 8726 Verdächtige der Amtspflichtverletzungsfällen. Die staatsanwaltschaftlichen Organe haben im Namen des Staates gegen 30 788 Personen öffentliche Anklage bei Volksgerichten erhoben, wodurch sie für den Staat einen direkten Wirtschaftsverlust in Höhe von 4,56 Mrd. Yuan wiedergutgemacht haben. Davon sind 1275 schwerwiegende Fälle in Sachen Unterschlagung, Bestechung und Zweckentfremdung öffentlicher Gelder, die eine Geldsumme in Höhe von über 1 Mio. Yuan betrafen, in Akten zum Zweck der Untersuchung und Verfolgung angelegt worden, eine Zunahme um 4,9% gegenüber dem Vorjahr. In diese Fälle sind 2960 Kader von der Kreis- bzw. Abteilungsebene aufwärts, darunter 198 auf Amtsebene und 11 auf Provinz- bzw. Ministerialebene, verwickelt, gegen 1980 Personen davon ist öffentliche Anklage bei Volksgerichten erhoben worden.

Die staatsanwaltschaftlichen Organe haben die Rechtsprechung von zivilen Rechtsfällen und die Prozesskontrolle forciert. Sie überwachten die Gerichte, für 20 742 Fälle Akten anzulegen; und 2699 in Akten gelegte Fälle, für die nach dem Gesetz keine Akten angelegt werden sollen, die Akten zurückzuziehen. Sie haben im letzten Jahr bei Volksgerichten Proteste gegen Urteile von 3063 Fällen erhoben und 1387 Vorschläge über die Berichtigung gesetzwidriger Rechtsprechungen unterbreitet. Bis Ende 2004 haben sie insgesamt 1 209 247 Fälle in Sachen Strafmilderung, Haftentlassung auf Bewährung und Haftentlassung auf Bewährung zur ärztlichen Behandlung überprüft.

Um das Recht der Betroffenen, bei einer höheren Instanz Widerspruch einzulegen, tatsächlich zu schützen, haben sie nach Wiederüberprüfungen ihre falschen Entscheidungen über 786 Fälle korrigiert. Bis Ende 2004 war keine Person nach Ablauf des gesetzlich festgesetzten Termins in Haft genommen worden. Die Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Organe in den verschiedenen Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten, wo keine Person nach Ablauf des gesetzlich festgesetzten Termins in Haft genommen wurde, stieg von 14 Ende 2003 auf 29.

 
Von den staatanwaltschaftlichen Organen direkt ermittelte Rechtsfälle (2003)
Von den staatsanwaltschaftlichen Organen behandelte Berufungen (2003)