Der Volkskongress ist Chinas wesentliches politisches System und Regierungsform. Die Verfassung der Volksrepublik China sieht vor: Alle Macht in der Volksrepublik China gehört dem Volk. Die Organe, durch die das Volk die Staatsmacht ausübt, sind der NVK und die lokalen Volkskongresse auf den verschiedenen Ebenen. Der NVK und die lokalen Volkskongresse werden durch demokratische Wahlen gebildet.
Der NVK ist das höchste Organ der Staatsmacht in China. Die Einberufung der ersten Tagung des NVK im Jahr 1954 markierte die Etablierung des Volkskongresssystems in China.
Der NVK setzt sich aus den NVK-Abgeordneten, die von den Wahleinheiten der Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte, der Sonderverwaltungszonen und der Armee-Einheiten im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen gewählt worden sind, zusammen. Alle nationalen Minderheiten sind berechtigt, angemessen vertreten zu sein. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 2985 Abgeordnete für den X. NVK gewählt. Einer Bekanntmachung des Ständigen Ausschusses des NVK zufolge belief sich die Zahl der Abgeordneten des X. NVK bis zum 28. Februar 2005 auf 2988.
Der NVK hat das Gesetzgebungsrecht. Er hat das Recht, die Verfassung abzuändern und deren Durchführung zu überwachen; grundlegende Gesetze und andere Gesetze auszuarbeiten und abzuändern.
Der NVK verfügt über das Recht auf Wahl, Ernennung und Abberufung der Leiter der Staatsorgane, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Militärorgane.
Der NVK hat das Recht, in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen die Arbeit der Regierung zu überwachen und über wichtige Staatsangelegenheiten zu überprüfen und zu entscheiden.
Der Staatsrat, der Oberste Volksgerichtshof, die Oberste Volksstaatsanwaltschaft und andere Staatsorgane sowie Militärorgane, die aus dem NVK hervorgehen, sind dem NVK rechenschaftspflichtig und werden von ihm beaufsichtigt.
Laut Verfassung und einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wird jedes Jahr einmal eine Tagung des NVK auf Initiative des Ständigen Ausschusses einberufen; die Legislativperiode des NVK beträgt jeweils fünf Jahre.
Der Ständige Ausschuss des NVK ist das ständige Organ des NVK und wird von den NVK-Abgeordneten gewählt. Er übt in den Tagungsferien des NVK (Sitzungspause, die Zeit zwischen der letzten und der nächsten Tagung) die höchste Staatsmacht aus. Der Ständige Ausschuss des NVK setzt sich aus dem Vorsitzenden, den Vizevorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen Mitgliedern zusammen.
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