Mindestalter für Fernsehtalentshows

Das Staatliche Amt für Radio, Film und Fernsehen hat vor Kurzem bekannt gegeben, dass Bewerber für Fernsehtalentshows in Zukunft mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Für Talentshows mit Bewerbern unter 18 Jahren ist mit sofortiger Wirkung eine Genehmigung erforderlich.

"Nach internationaler Praxis haben wir in der Vergangenheit ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben, da diese Altersgruppe sich ihrer Wünsche und Ziele durchaus bewusst ist", sagt Ha Wen, Produzent des TV-Talentwettbewerbs "Dreaming China". Doch man werde sich dem neuen Mindestalter fügen und bei vielversprechenden Kandidaten unter 18 Jahren eine Genehmigung anfordern.

Die Talentshow "Super Girl", die im letzten Jahr einen Riesenerfolg landen konnte, kannte keine Altersbeschränkung. Man werde das Mindestalter für die diesjährige Show überdenken, da es sich bei den Teilnehmern hauptsächlich um Schüler handle, erklärte der Sender Hunan Satellite.

Generell begrüßt das Staatliche Amt für Radio, Film und Fernsehen Talentshows. Diese dürften aber das Programm nicht dominieren. In Bezug auf Kleidung, Haarstyling und Aufmachung müsse jedoch ein gewisses Niveau gewahrt bleiben.

Beim Quotenrunner 2005 "Super Girl" stimmten die Zuseher per SMS ab. Laut einer unabhängigen Studie, verfolgten 10 Prozent der chinesischen Haushalte die Show zumindest teilweise. Angesichts einer Bevölkerungszahl von 1,3 Milliarden Menschen ist dies eine Zahl, die für sich spricht.

(China.org.cn, Shanghai Daily, 16. März 2006)