VII. Der 7. Fünfjahresplan (1986-1990)

Im März 1986 reichte der Staatsrat den "7. Fünfjahresplan der Volksrepublik China für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung (1986-1990)" der 4. Tagung des VI. Nationalen Volkskongresses zur Überprüfung und Genehmigung ein. Dies war das erste Mal in der Geschichte Chinas, dass ein vollständiger Plan für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung bereits am Anfang des Fünfjahresplans ausgearbeitet wurde.

Die Leitprinzipien des 7. Fünfjahresplans waren:

  • 1) Setzung der Reform auf Top-Agenda und Koordinierung der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Reform;
  • 2) Aufrechterhaltung eines wesentlichen Gleichgewichts zwischen dem Gesamtbedarf und dem -angebot der Gesellschaft, zwischen staatlichen Finanzen, Krediten und Materialien;
  • 3) Verbesserung der Wirtschaftseffizienz, insbesondere die der Produktqualität, und angemessene Handhabung der Beziehung zwischen Effizienz und Wachstumsrate sowie zwischen Qualität und Quantität;
  • 4) Anpassung an die Strukturveränderung des Bedarfs der Gesellschaft und des der wirtschaftlichen Modernisierung und weitere Optimierung der Industriestruktur;
  • 5) Festlegung des Umfangs der Anlageinvestition, Regulierung der Investmentstruktur und beschleunigte Entwicklung von Energiewirtschaft, Transportwesen, Kommunikationswesen und Rohstoffindustrie;
  • 6) Verlagerung des Schwerpunkts des Wirtschaftsaufbaus in die technische Umgestaltung, den Um- und Ausbau der vorhandenen Unternehmen;
  • 7) Weiterentwicklung der Wissenschaft und Bildung;
  • 8) Intensivierung der Öffnung nach außen, wobei der inländische Wirtschaftszuwachs mit der Erweiterung des wirtschaftlich-technischen Austausches mit dem Ausland verbunden wurde;
  • 9) Weitere Verbesserung des materiellen und kulturellen Lebens aller Chinesen;
  • 10) Förderung der Entwicklung der sozialistischen geistigen Zivilisation während der Entwicklung der materiellen Zivilisation;
  • 11) Festhalten am Geist, "hart zu kämpfen und das Vaterland mit Fleiß und Genügsamkeit aufzubauen".

Die Hauptaufgaben in diesem Plan waren:

Der Bruttoproduktionswert der Industrie und Landwirtschaft sollte innerhalb von fünf Jahren um 38 Prozent, oder jährlich im Durchschnitt um 6,7 Prozent, steigen. Davon sollte der Bruttoproduktionswert der Landwirtschaft jährlich um 4 Prozent, der der Industrie jährlich um 7,5 Prozent zunehmen.

Das Bruttosozialprodukt sollte innerhalb von fünf Jahren um 44 Prozent, oder jährlich im Durchschnitt um 7,5 Prozent, steigen.

Bis 1990 sollte die Produktion der wichtigsten Erzeugnisse der Industrie und Landwirtschaft Chinas weiter zunehmen: für Getreide 425 bis 450 Millionen Tonnen, die Baumwollernte 4,25 Millionen Tonnen, die Stromerzeugung 550 Milliarden Kilowatt, die Kohleförderung eine Milliarde Tonnen, die Erdölförderung 150 Millionen Tonnen, der Stahlausstoß 55 bis 58 Millionen Tonnen und das Frachttransportvolumen verschiedener Verkehrsmittel 9,4 Milliarden Tonnen.

Die gesamte Anlageinvestition sollte 1296 Milliarden Yuan erreichen, dadurch sollte ein neues Anlagevermögen von 600 Milliarden Yuan innerhalb von fünf Jahren geschaffen werden.

Die neujährige Schulpflicht musste schrittweise durchgeführt werden. Fünf Millionen professionelle Fachkräfte sollten ausgebildet werden, doppelt so viel wie während der Periode des 6. Fünfjahresplans.

Das gesamte Im- und Exportvolumen sollte um 35 Prozent steigen, während der Umfang der Nutzung ausländischen Kapitals und der Einfuhr fortgeschrittener Technologien in gewissem Maße erweitert werden würde. Das reale Konsumniveau der Stadt- und Landbevölkerung sollte jährlich im Durchschnitt um 5 Prozent wachsen. Ein wesentliches Gleichgewicht sollte zwischen staatlichen Finanzen, Krediten, Materialien und Devisen aufrechterhalten werden.