Richterskala

Mit der internationalen Richterskala kann die Stärke eines Erdbebens mit Hilfe von Instrumenten einheitlich bestimmt werden. Der angegebene Wert (die Magnitude = Größenklasse) gilt dabei als Maß für die Bodenbewegung im Hypozentrum (bzw. für die freigesetzte seismische Energie in einem bestimmten Frequenzbereich). Ein Punkt mehr auf der Skala bedeutet einen etwa zehnfach höheren Ausschlag und die 32-fache Energiefreisetzung (logarithmischer Anstieg).

Eine Magnitude (Größe) von 2 oder weniger wird als Mikroerdbeben bezeichnet, da es von Menschen nicht wahrgenommen werden kann und nur von lokalen Seismographen erfasst wird. Beben mit einer Magnitude von etwa 4,5 und höher sind stark genug um von Seismographen auf der ganzen Welt erfasst zu werden.

Allerdings muss die Magnitude über 5 liegen um als mäßiges Erdbeben angesehen zu werden.

Aufgrund ihrer Definition ist die Richterskala nach oben theoretisch unbegrenzt, die physikalischen Eigenschaften der Erdkruste machen ein Auftreten von Erdbeben der Stärke 9,5 oder höher nahezu unmöglich da das Gestein nicht genug Energie speichern kann und sich vor Erreichen dieser Stärke entlädt. Das stärkste Erdbeben seit der Einführung der Richterskala ereignete sich 1960 im Pazifischen Ozean vor der Küste Chiles: es wurde ursprünglich mit 8,6 bewertet, später aber dann von verschiedenen Autoritäten (einschließlich der US Geological Survey 1964 im Prince William Sound Alaska.

Die Richterskala wurde von Charles Francis Richter und Beno Gutenberg California Institute of Technology 1935 als mathematisches Hilfsmittel zum Vergleich der Magnitude von Erdbeben entwickelt und anfänglich als ML Skala (Magnitude Local) bezeichnet.

Für die Beschreibung der Stärke und Zerstörungskraft eines Erdbebens wird hingegen häufig die modifizierte und weiterentwickelte Mercalliskala des Italieners Giuseppe Mercalli 1850-1914) verwendet.

Auf der sog. MSK-Skala (Medvedev-Sponheuer-Karnik-Skala) wird die Stärke eines Bebens in 12 Stärkegraden angegeben. Die Abstufung orientiert sich sowohl an subjektiven wie an objektiven Kriterien.

(CRI, 5. Januar 2004)