Home Aktuelles
Multimedia
Service
Themenarchiv
Community
Home>Fokus Schriftgröße: klein mittel groß
05. 12. 2008 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Hickhack um Tantieme

Hotels in Yunnan wollen für Hintergrundmusik keine Gebühren entrichten

Hohe Belastung für Hotels. Doch nun beginnen immer mehr, den Sinn dieses Systems anzuzweifeln. Dass die Karaoke-Bars Gebühren bezahlen müssen, akzeptieren die meisten fraglos. Dass jedoch auch Restaurants und Hotels in der Pflicht stehen, ist für viele unverständlich. Auch etwa für den Hotelverein in Kunming, welcher der Meinung ist, dass die Hotels nicht wegen Hintergrundmusik "besteuert" werden sollten. Denn anders als Karaoke-Bars, wo Musik ein Teil des Kernservice ist und mit ihr Geld verdient wird, spielen die Hotels lediglich Hintergrundmusik, deren einziger Zweck es sei, eine gemütliche Atmosphäre für die Gäste zu schaffen. Darüber hinaus hätten die Hotels in Yunnan seit 1999 Verluste eingefahren. Diese Gebühr würde es den Hotels finanziell noch schwerer machen. Es bleibe ihnen nicht anders übrig, als die Musik auszuschalten, erklärte der Zuständige des Hotelvereins.

Doch diese Argumentation dürfte den Hotels wenig nützen. Der Außenstellenleiter vom MCSC in Yunnnan, Zhang Yanhui, betonte nämlich, dass gemäss dem chinesischen Urheberrechtsgesetz die Gebührzahlung davon abhängig sei, ob die Betriebe überhaupt in der Öffentlichkeit Musik spielen. Es spiele daher keine Rolle, ob man Gewinn mache. Damit aufzuhören, Musik abzuspielen, sei allerdings keine vernünftige Reaktion, heißt es im People-Artikel.

Glaubwürdigkeitsprobleme des Vereins. Nachdem der Bericht verbreitet worden war, wurde die MCSC-Gebühr im Internet verschiedentlich angezweifelt. Nachrichten von Beijing Daily vom Mittwoch zufolge hat der Verein allein in Beijing mehr als 100 Karaoke-Bars wegen "Verletzung des geistigen Eigentums" angezeigt. Das Problem dahinter ist, dass der Verein von jeder Bar eine Gebühr von elf Yuan pro Loge und Tag verlangt und sich die meisten Bars diese Gebühr nicht leisten konnten. Auch fragen sich diese, weshalb die Gebühr nach der Logenzahl oder der Bettenzahl berechnet wird und nicht nach der Spielzeit der Musik. Denn so wie die Regel nun ist, müssen sie auch dann die Gebühr entrichten, wenn sie keinen einzigen Kunden haben. Das halten viele Internetnutzer für irrational.

   zurück   1   2   3   vorwärts  


Quelle: people.com.cn

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen | Korrektur

Kommentar schreiben
Kommentar
Ihr Name
 
Kommentare
Keine Kommentare.
mehr